Terrorprozess BGH bestätigt Freispruch für Mzoudi
Karlsruhe - Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, sagte heute in der Urteilsbegründung: "Der Ausgang des Verfahrens mag Sie überraschen. Der Senat hat sich aber nach intensiver Auseinandersetzung mit den Sachrügen und nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider im Ergebnis nicht dazu durchringen können, ihnen zu folgen."
Die Ankläger hatten eine Neuauflage des Prozesses gegen den unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen angeklagten 32-jährigen Abdelghani Mzoudi durchsetzen wollen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte den Marokkaner im Februar 2004 freigesprochen. Jetzt verwarf das Karlsruher Gericht die Revision der Bundesanwaltschaft. Damit ist erstmals ein Urteil wegen der Anschläge in den USA rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter sagte: "Wir sind der Überzeugung, dass wir mit einem den Freispruch des Angeklagten aufhebenden und die Sache an das Landgericht zurückverweisenden Urteil den Maßstäben nicht treu geblieben wären, nach denen wir uns sonst bei der Überprüfung tatrichterlicher Beweiswürdigung zu richten haben."
Die Bundesanwaltschaft hatte Mzoudi vorgeworfen, seit dem Frühsommer 1999 zur Hamburger Terrorzelle um den Todespiloten Mohammed Atta gehört zu haben und die Gruppe bei der Vorbereitung der Anschläge in den USA unterstützt zu haben. Unter anderem soll er finanzielle Angelegenheiten der Attentäter geregelt und ihnen eine Wohnung besorgt haben.
Laut OLG wurde die Tat jedoch nicht im Frühsommer 1999 in Hamburg, sondern erst Ende desselben Jahres in Afghanistan geplant. Dass Mzoudi danach in die Pläne eingeweiht worden sei, hielt das Gericht nicht für erwiesen.
Hamburgs Innensenator will Mzoudi ausweisen
Nach der Bestätigung des Freispruchs soll Abdelghani Mzoudi nun schnellstmöglich ausgewiesen werden. Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) sagte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs: "Auch wenn es in einem Strafverfahren nicht bewiesen wurde, gilt Mzoudi für uns als Unterstützer einer Terrorvereinigung." Nun gelte seine Ausweisungsverfügung - der Marokkaner müsse Deutschland innerhalb von zwei Wochen verlassen.
Nach Angaben der Anwältin Mzoudis, Gül Pinar, wird der 32-Jährige nun "möglichst bald" zu seiner Familie nach Marokko zurückkehren. Er werde dies "freiwillig" tun, betonte sie. Gegen die bestehende Ausweisungsverfügung der Hamburger Innenbehörde werde die Verteidigung keine Rechtsmittel einlegen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sagte, die Entscheidung habe lediglich gezeigt, dass in Deutschland nur verurteilt wird, wem eine Schuld nachgewiesen werden kann.
Mzoudi gehörte wie sein Landsmann Mounir al-Motassadeq dem Umfeld der Hamburger Terrorgruppe an, die am 11. September 2001 die Anschläge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington verübt hatte. Gegen Motassadeq läuft derzeit in Hamburg erneut ein Prozess wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord. Seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft im ersten Hamburger Terrorismusprozess hatte der BGH im März 2004 aufgehoben. Das Urteil wird am 19. August erwartet.