Terrorprozess Verteidigung fordert Freispruch für Mzoudi
Hamburg - "Das Beweismosaik der Bundesanwaltschaft ist keines", erklärte Rechtsanwältin Gül Pinar heute vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Mzoudi sei von der Gruppe um Mohammed Atta über die Anschlagspläne auf das World Trade Center und das Pentagon in Unkenntnis gelassen worden. Das habe vor Gericht jedoch nicht ausreichend belegt werden können, da wichtige Zeugenaussagen nicht zugänglich gewesen seien.
"In dem Hamburger Prozess ging es nicht nur um die Feststellung des Unrechts, sondern auch um die Terrorismusbekämpfung und den Beweis, dass die deutschen Behörden nicht untätig blieben", sagte Pinar. Damit habe ein großer öffentlicher Druck auf dem Verfahren gelastet. "Im Strafverfahren aber geht es um die individuelle Schuld des Angeklagten", betonte die Juristin.
Mzoudi war Mitte Dezember überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem eine ihn entlastende Aussage aufgetaucht war. Das Bundeskriminalamt hatte die Aussage eines nicht namentlich genannten Zeugen präsentiert: Danach gehörte Mzoudi nicht zu der Hamburger Terrorzelle. Bei dem Zeugen soll es sich um den im Herbst 2002 in Pakistan festgenommenen Ramzi Binalshibh handeln, der wegen der Anschläge von US-Sicherheitsbehörden an unbekanntem Ort vernommen wird.
Trotz der nach Ansicht des Hamburger Gerichts entlastenden Aussage hatte die Bundesanwaltschaft vor einer Woche 15 Jahre Haft für Mzoudi gefordert. Die Anklagebehörde wirft Mzoudi Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Das Urteil wird am 22. Januar erwartet.