Test-Flop Uschi Glas verliert Creme-Streit endgültig
Berlin - Das Kammergericht Berlin habe die Berufung des Herstellers wegen "mangelnder Aussicht auf Erfolg" zurückgewiesen, teilte die Stiftung mit. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Die Stiftung hatte die "Uschi Glas hautnah Face Cream" im April 2004 wegen schlechter Verträglichkeit mit "mangelhaft" bewertet. Das Landgericht Berlin hatte bereits im April vergangenen Jahres zu Gunsten der Prüfer entschieden.
Bei den Tests hatten sieben der 29 Probandinnen über Rötungen, Pusteln oder Schuppenbildung geklagt und den Versuch abgebrochen. Vier weitere Teilnehmer stuften die Creme als mangelhaft ein. Die klagende und von Glas lizenzierte Firma 4S-Marketing hatte unter anderem die angeblich zu niedrige Zahl von Probandinnen bei dem Test beklagt.
Das Gericht kam laut Stiftung Warentest dagegen zu dem Schluss, das Testurteil sei berechtigt. Es verwies darauf, dass sieben Probandinnen den Test abgebrochen und vier weitere die Verträglichkeit mit "mangelhaft" bewertet hätten. Insofern wäre die Bewertung der Creme auch dann gerechtfertigt, wenn, wie von der Herstellerfirma verlangt, 50 Testpersonen beteiligt gewesen wären. Die Creme wird laut einer Warentest-Sprecherin nicht länger beim Verkaufssender Homeshopping Europe angeboten.
str/ddp