Todesstrafe: Giftspritze für geisteskranken US-Häftling - DER SPIEGEL
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Todesstrafe Giftspritze für geisteskranken US-Häftling

Die Frage, ob Charles Singleton sterben soll oder nicht, beschäftigt die US-Gerichte seit Jahren. Die Diskussion, ob ein geisteskranker Häftling zunächst gesund gespritzt werden darf, um dann getötet zu werden, wird Singletons Tod überdauern: Heute abend wartet die Giftspritze auf den Mann, der an Schizophrenie leidet.
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Little Rock - Mit dem Fall Singelton befassen sich amerikanische Juristen schon seit langem: Der heute 44-Jährige hatte 1979 einen Lebensmittelladen überfallen und die Verkäuferin erstochen. Die Frau konnte ihn vor ihrem Tod noch identifizieren. Für die Tat wurde Charles Singleton noch im selben Jahr zum Tode verurteilt, das höchste Gericht des Bundesstaates Arkansas bestätigte 1981 das Urteil.

Zum Zeitpunkt des Verbrechens war Singleton geistig vollkommen gesund. Ab 1987 entwickelte er jedoch Symptome einer paranoiden Schizophrenie: Er hörte Stimmen, berichtete von Dämonen, die in seiner Zelle lebten und ihn töten wollten, und war überzeugt, dass sein Mordopfer noch lebe. Die Frau warte irgendwo "auf mich - ihren Bräutigam". Ein medizinisches Gutachten bestätigte später, dass der Häftling tatsächlich an Schizophrenie erkrankt war.

Damit aber durfte der Mörder nicht hingerichtet werden, denn das Oberste Bundesgericht hatte 1986 entschieden, dass die Todesstrafe grundsätzlich nicht bei Geisteskranken angewendet werden darf.

Doch Charles Singleton soll heute abend, 21 Uhr MEZ, sterben - weil er Medikamente bekommt, die die Wahnvorstellungen unterdrücken. Manchmal nahm der Patient die Tabletten, manchmal musste er aber auch zur Einnahme gezwungen werden.

Für Singletons Anwälte ist der Fall klar: Der Staat Arkansas zwingt einen geisteskranken Häftling zunächst zum Pillen schlucken, um so das Urteil des Bundesgerichts zu umgehen und den Mann töten zu können. Für den Anwalt Jeffrey Marx Rosenberg ist das pervers: "Mediziner haben geschworen zu heilen und zu schützen. Darf eine Regierung sich ihrer für eine Zwangsbehandlung bedienen, wenn das Ergebnis der Behandlung nicht Heilung und Schutz, sondern eine Hinrichtung ist?"

Das Berufungsgericht von Arkansas folgt dieser Argumentation nicht: Nachdem ein anderes Gericht im Oktober 2001 Singletons Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt hatte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil wieder auf und setzte die Todesstrafe in Kraft. Singleton, so die Begründung, nehme seine Tabletten meist freiwillig und der Bundesstaat lasse ihn behandeln, weil er an gesunden Gefangenen interessiert sei. Dass Charles Singleton von den Symptomen seiner Schizophrenie befreit werde, sei ein "Nebeneffekt, der keinen Einfluss auf die Strafe haben sollte", heißt es in dem Urteil, das mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp ausfiel.

Staatsanwalt John Frank Gibson sieht jedenfalls kein Problem darin, dass der geisteskranke Häftling geheilt wird und dann die Todesspritze bekommt. "Er wird behandelt, um ihn gesund werden zu lassen und um ihn unter Kontrolle zu halten", sagte Gibson dem Nachrichtensender CNN. Das Oberste Bundesgericht hatte bereits vor Jahren die Zwangsbehandlung von Häftlingen erlaubt, die sich und andere gefährden.

Charles Singleton indes scheint sich auf den Tod zu freuen. Der Sender zitiert den Anwalt des Todeskandidaten mit den Worten, sein Mandant habe gesagt, er sei es leid, mit einer Geisteskrankheit zu leben.

Markus Brügge

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