Todesstrafe Gnadenfrist für geistig Behinderten
St. Louis - Wenige Stunden vor der geplanten Hinrichtung des geistig behinderten Todeskandidaten im US-Staat Missouri hat ein Berufungsgericht die Exekution aufgeschoben. Zunächst soll der Oberste Gerichtshof der USA über den Einspruch eines anderen verurteilten Mörders entscheiden, der ebenfalls als geistig zurückgeblieben gilt. Die Hinrichtung von Ronald Keith Spivey aus Georgia wurde ausgesetzt, bis geklärt ist, ob dessen Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl gegen die Verfassung verstößt.
Antonio Richardson aus Missouri sollte ursprünglich am Mittwoch mit der Giftspritze hingerichtet werden. Die Europäische Union, Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen hatten sich energisch für eine Aussetzung von Richardsons Hinrichtung eingesetzt. Den Gnadenappellen schloss sich sogar die Mutter der Mordopfer, Ginny Kerry, an.
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- Linkliste zum Thema Todesstrafe
- www.todesstrafe-usa.de
- amnesty international informiert:Todesstrafe - Daten und Fakten
Richardson, der mit einem Intelligenzquotienten von 70 als Grenzfall zur geistigen Behinderung angesehen wird, war einer von vier Männern, die im April 1991 zwei Schwestern im Alter von 19 und 21 Jahren überfielen und vergewaltigten. Die beiden Frauen wurden später von einer verlassenen Brücke über den Mississippi in den Tod gestürzt, allerdings nicht von Richardson. Zwei der Täter, die damals 19 und 23 Jahre alt waren, wurden wegen Mordes zum Tod verurteilt. Ein vierter, der damals 15 war, erhielt im Austausch gegen seine Zusammenarbeit mit der Justiz eine 30-jährige Haftstrafe wegen Totschlags.
Richardsons Anwalt, Gino Battisti, hat vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Antrag auf einen Aufschub der Hinrichtung eingereicht. Dieser soll nach Battistis Willen so lange gelten, bis die Richter entschieden haben, ob die Hinrichtung eines geistig Behinderten gegen das Verfassungsverbot von grausamer und unangemessener Bestrafung verstößt. "Ich glaube, es gibt jetzt einen Konsens gegen die Hinrichtung geistig zurückgebliebener Menschen", sagte Battisti nach dem Entschluss des Berufungsgerichtes.