Trauerrede von Otto Schily, Innenminister
Verehrte Anwesende, die Öffentlichkeit des Strafprozesses gehört, wie wir alle wissen, zu den grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schließt nach der Kommentarliteratur mittelbar den Zweck ein, dass die Rechtsprechung in die Gesellschaft hinein wirkt und das Recht lebendig erhält. Öffentlichkeit ist heute vor allem Medienöffentlichkeit. Es hängt daher sehr wesentlich von den Medien ab, wie die Rechtsprechung über die Medienöffentlichkeit in die Gesellschaft hinein wirkt. Gerichtsberichterstattung ist damit Dialog innerhalb der Rechtsgemeinschaft.
Dieser Sachverhalt erinnert uns daran, dass das Recht nicht irgendetwas Abstraktes ist, das wir in Gesetzbüchern und Gerichtsakten konservieren, sondern Recht geschieht uns in einem sich in einem kommunikativen Prozess ständig erneuernden und immer wieder stabilisierenden Konsens. Das Recht bleibt auf diese Weise immer eine Neuigkeit.
Wenn Öffentlichkeit zuallererst Medienöffentlichkeit ist, beschreibt das zugleich die Medienveranwortlichkeit und weist auf die Risiken der Öffentlichkeit hin. Öffentlichkeit hat bekanntermaßen auch Prangerwirkung. Der Angeklagte im Strafprozess ist in extremer Weise der Öffentlichkeit ausgesetzt. Die Prangerwirkung ist in gewissem Umfang unvermeidlich. Sie wird abgemildert durch die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes. Sie kann verstärkt werden durch die Medienberichterstattung. Öffentlichkeit kann aber auch durch verantwortliche mediale Vermittlung die Prangerwirkung auf ein Mindestmaß reduzieren und den Dialog innerhalb der Rechtsgemeinschaft fördern, um so das Recht lebendig zu erhalten. Dazu müssen wir uns befähigen. Dieser Dialog ist auch Lernen. Dafür braucht es eine Gerichtsberichterstattung, die uns angeht und damit Recht bewirkt, Humanität bewahrt und entwickelt.
Gerhard Mauz, die größte, einzigartige, überragende und eindrucksvollste Persönlichkeit unter den Gerichtsreportern seiner Zeit, hat diesen Dialog wie kein anderer über viele Jahrzehnte und in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Konstellationen in meisterhafter Weise im geschriebenen und im gesprochenen Wort geführt und damit Recht bewirkt und Humanität bewahrt und entwickelt. Bei ihm ist Gerichtsberichterstattung nie zur üblen Nachrede verkommen. Was Gerhard Mauz auszeichnete, war seine Anteil nehmende und zugleich genaue Beobachtungsgabe, seine Fähigkeit zuzuhören, hinein zu hören, sich hinein zu versetzen, zu verstehen.
Ich erinnere mich an eine typische Körperhaltung von Gerhard Mauz. Mit leicht vorgeneigtem Kopf und Oberkörper, Zuneigung im Sinne von Verstehenwollen signalisierend, aber zugleich auch auf Distanz bedacht. Er war ein Mensch ohne jede Attitüde, aber von unübersehbarer Präsenz - als Geistesgegenwart. War Gerhard Mauz im Gerichtssaal, war gewissermaßen eine besondere Öffentlichkeit hergestellt.
Verteidiger, Staatsanwälte und Richter mögen sein Erscheinen mitunter gefürchtet haben. Dazu bestand kein Anlass. Er hat keiner Seite je den Respekt und die Anerkennung versagt. Spotten konnte er schon. Und an Zuspitzung seiner Kritik hat er es ebenso wenig fehlen lassen. Sein untrügliches Taktgefühl ist ihm aber nie abhanden gekommen. Es war stets verstehende und keine verletzende Kritik, die Gerhard Mauz geübt hat. Er hat selbst gegenüber den elendesten Menschen noch ein Quäntchen Achtung aufzubringen versucht, im Unterschied zu anderen, die Licht und Schatten durch sorgloses Verächtlichmachen darstellen.
Dem fairen Streit ist er nicht ausgewichen. Mit Zuckerguss die Bitterkeit menschlicher Schwächen zu überdecken war seine Sache nicht. Aber zuallererst galt sein Respekt und sein Engagement dem Recht und dem Rechtsstaat. Er vermied keine Schärfe, wo sie notwendig war, um die Konturen eines Konfliktes sichtbar zu machen. Gifteleien und Zynismus waren ihm jedoch fremd. Davor bewahrte ihn seine Leidenschaft für das Recht, das nur ein humanes Recht sein kann, wenn es Recht sein will.
Als Anwalt habe ich es als Auszeichnung empfunden, wenn Gerhard Mauz im Gerichtssaal erschien. Er hat sich nie angebiedert, aber er hat durchaus Partei ergriffen: für die Rechte der Opfer, für die Rechte der Angeklagten, für die Rechte der Anwaltschaft ebenso wie für die Rechte anderer. Dafür schulden wir ihm Dank.
Der Anteil nehmenden Beobachtungsgabe eignete auch eine gewisse Kühle, um der Präzision der Wahrnehmung willen. Seine Gerichtsreportagen, die zeitgeschichtliche Dokumente von unschätzbarem Wert sind, sind daher nie in Sentimentalität und Verschwitztheit ausgeglichen. Ja, das Grundgefühl tiefer Verzweiflung übertrug sich mitunter schon in die Beschreibung Abgrund tiefer menschlicher Katastrophen.
Gerhard Mauz hat uns aber stets daran erinnert, dass jede menschliche biografische Katastrophe zugleich eine gesellschaftliche Katastrophe ist, eine Einsicht, die nicht mit der billigen und falschen These verwechselt werden darf, jedes menschliche Fehlverhalten sei jenseits von Schuld und individueller Verantwortung nur ein Produkt unzulänglicher gesellschaftlicher Bedingungen.
Gerhard Mauz ist als brillanter Beobachter und Beschreiber zu Lebzeiten eine Institution geworden, ähnlich wie Alfred Kerr zu seiner Zeit. Das mag vielleicht ein riskanter und schiefer Vergleich sein, aber der Strafprozess ist auch ein Schauspiel, allerdings im Unterschied zum Theater ein Schauspiel, in dem sich Scheinwelt und Realwelt überkreuzen, manchmal sogar vermischen.
Gerhard Mauz war ein Erinnerer, ein Mahner, einer, der sich nicht zum Richter aufgeworfen hat. Er war ein Berichter, kein Richter. Sein Anliegen war die Beurteilung, nicht die Verurteilung. Ihm sind Sätze von ungeheurer Tiefe und Wucht gelungen, die unser Gedächtnis nicht verlassen werden.
Dazu gehört der Satz: "Die Gerechten und die Gerichteten verband einmal Gott für jeden, der Augen hatte zu sehen und Ohren zu hören. Heute entlasten wir uns, indem wir verurteilen, statt dass wir auf uns nehmen, wo wir urteilen müssen."
Dazu gehört die Satzpassage im Vorwort zu dem Buch "Das Selbstporträt des Jürgen Bartsch": "Die Mörder, deren Taten uns herausfordern und überfordern, sind eine Chance. Sie sind ein Aufruf zur Menschlichkeit, wie er inständiger nicht sein kann. Sie erinnern daran, dass dem Menschen, uns also, alles möglich ist und dass wir dennoch und gerade darum, Leid bereitend und leidend, Menschen sind. Mit jedem Mörder, den wir verstoßen, dem wir es versagen, seine Tat als eine menschliche, irrende Handlung anzuerkennen, verstoßen wir uns selbst. Die Illusion über den Menschen, das Verstoßen und Verleugnen des Menschen ist es, was den Mord, den Bruch unserer einzigen Solidarität, der Solidarität gegenüber dem Tod, andauern und wachsen lässt."
Mit solchen Sätzen hat Gerhard Mauz um unser Interesse, um unsere Aufmerksamkeit und unsere Teilnahme gebeten, um uns daran zu erinnern, dass der so genannte Straftäter sich durch seine Tat - sie mag uns noch so sehr entsetzen - nicht aus der Gesellschaft ausschließt.
Dieses Rechtsverständnis entspricht nicht zuletzt einer zutiefst christlichen Grundhaltung. Christus am Kreuz verheißt einem der Schächer ungeachtet dessen Untaten das Himmelreich. Wenn wir den Anspruch erheben wollen, in einer Rechtskultur zu leben und sie zu pflegen, dürfen diese Sätze von Gerhard Mauz nicht in Vergessenheit geraten.