Tritte im Todeskampf Verfahren gegen Pferde-Prügler eingestellt
Rothenburg - Touristen hatten die Misshandlung im vorigen Jahr beobachtet und den Kutscher wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. Eine Gutachterin kam zu dem Schluss, dass dem Pferd während des vierstündigen Todeskampfes "ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden" zugefügt wurden.
Nach Zeugenangaben sackte der Wallach bei einer Stadtrundfahrt im Oktober 2005 zusammen und wurde darauf vom Kutscher mit Schlägen und Tritten traktiert. Die Staatsanwaltschaft erkannte darin jedoch keine "gefühllose, fremde Leiden missachtende Gesinnung". Erst wenn die Tat "aus Rohheit" geschehe, sei dies strafbar.
Vermutlich, erklärte die Staatsanwaltschaft, sei der Kutscher infolge des Unfalls überfordert gewesen. Der Vorfall in Rothenburg sei dennoch lediglich als Ordnungswidrigkeit zu werten. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin eingestellt.
jdl/ddp