Dieser Beitrag wurde am 29.03.2017 auf bento.de veröffentlicht.
Sobald die Sonne scheint und die Temperaturen über zehn Grad klettern, ist es wieder Zeit für Eis. Seufzend stellt man bei der ersten Kugel des Jahres fest: Es ist ja schon wieder teurer geworden.
In Tübingen scheint es dabei nun nicht mit rechten Dingen zugegangen zu sein: Bisher kostete die Kugel dort 1,20 Euro. Dann waren es plötzlich 30 Cent mehr – in drei Eisdielen gleichzeitig. (SPIEGEL ONLINE)
Nun prüft das Landeskartellamt, ob sich die Dielenbetreiber abgesprochen haben. Die Behörde des Wirtschaftsministeriums kontrolliert, ob sich deutsche Unternehmen an die geltenden Wettbewerbsbestimmungen halten. Durch Absprachen Preise künstlich in die Höhe zu treiben, ist nicht erlaubt (siehe Infobox).
Wettbewerbsgesetz
Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heißt es in Paragraf 1: "Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten."
Wie das "Schwäbische Tagblatt " berichtete, gaben zwei der drei Eishändler zu, sich über die Preise abgesprochen zu haben. Auf Anfrage des Südwestrundfunks (SWR) bestreiten sie dies jedoch – man habe sich nur über die gestiegenen Kosten für die Eisproduktion unterhalten.
Die Landeskartellbehörde will die Betreiber der Eisdielen nun schriftlich anhören.