Ulrikes Mörder Er tötete sie während einer Haftaussetzung
Eberswalde/Frankfurt (Oder) -Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Cottbus habe den mutmaßlichen Mörder Stefan J., 25, vor einem Jahr aus der Haft entlassen, berichtete Petra Marx, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder. Nach Ablauf von zwei Dritteln der Strafe sei entsprechend der gesetzlichen Vorschriften eine Haftaussetzung geprüft worden. Im März 1998 war J. nach Angaben des Amtsgerichts Bernau zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen schweren Diebstahls in mehreren Fällen, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.
J. habe sich während der Haft in der Justizvollzugsanstalt Spremberg (Spree-Neiße) "unauffällig" verhalten, sagte Marx. Auf Grund dessen sei eine Strafaussetzung auf Bewährung "verantwortbar" gewesen. Marx konnte jedoch nicht ausschließen, dass J. sich verstellt hat. Die Gefängnisleitung fertigte nach Auskunft von Marx einen "Führungsbericht" an, zu dem die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Stellung bezog. Daraufhin sei im Januar 2000 die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Cottbus auf "Strafrestaussetzung" erfolgt, die bis Januar 2002 befristet war. Stefan J. hatte bereits im Dezember 1995 eine zweijährige Jugendstrafe ohne Bewährung erhalten.
Beweislage "mehr als goldig"
Ein Ende des aktuellen Ermittlungsverfahrens gegen den mutmaßlichen Mörder von Ulrike Brandt ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht in Sicht. Über den Zeitpunkt der Anklageerhebung könnten noch keine Angaben gemacht werden, teilte die Behörde mit. Sie stehe vor einem "komplexen" Verfahren gegen den dringend tatverdächtigen Mann. Dabei wird der Staatsanwaltschaft auch weiterhin von der Sonderkommission "Finow" zugearbeitet, die nach Angaben des Polizeipräsidiums Eberswalde allerdings bis Mitte nächster Woche von 150 auf 24 Beamte verkleinert wird.
Die Fülle von Hinweisen müsse "beweissicher" gemacht werden, damit bei der Hauptverhandlung vor Gericht ein "maximales" Ergebnis herauskomme, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Obwohl die Beweislage "mehr als goldig" sei, müsse die Ermittlungsbehörde schließlich auf der "sicheren Seite" sein. Der Tatverdächtige werde im Zuge der Untersuchungen einer Begutachtung unterzogen. Außerdem würden die objektiven Spuren ausgewertet und auch die Aussagen wichtiger Zeugen auf den Prüfstand gestellt. Dabei sei die Staatsanwaltschaft weitgehend auf die Hilfe der Sonderkommission "Finow"angewiesen.
Es müssten noch viele Spuren abgearbeitet und Berichte geschrieben werden, kündigte der "Finow"-Leiter Peter Salender an. Zudem werde Stefan J. weiter verhört. Die Beamten gingen auch Bürgerhinweisen nach, die andere Delikte und Täter berührten.
Der Mann aus Fürstenwalde war nach fünfwöchigen Ermittlungen festgenommen worden. Seine Fingerabdrücke am Tatort hatten ihn überführt. Der Mann legte nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis ab. Auch der am Tatort hinterlassene genetische Fingerabdruck stimmte mit dem von Stefan J. überein. Gegen den Tatverdächtigen erließ das Amtsgericht Bernau Haftbefehl unter anderem wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs und Kfz-Diebstahls.