Unicef: Erbstreit mit Familie Hosemann beendet - DER SPIEGEL
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Ärger um Testament Unicef zieht Beschwerde in Erbstreit zurück

Der Streit zwischen Unicef und einer deutsch-schweizerischen Familie um das Erbe eines 2013 verstorbenen Mannes ist beendet. Die Hilfsorganisation beansprucht nicht mehr die ganze Hinterlassenschaft für sich.
Erbengemeinschaft, Anwältin Silke Wenk: "Wir haben eine einvernehmliche Lösung gefunden"
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Erbengemeinschaft, Anwältin Silke Wenk: "Wir haben eine einvernehmliche Lösung gefunden"

Foto: Oliver Killig
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Als Hans Helmut Hosemann sein Testament aufsetzte, war sein Wille klar: Von seinem Erbe in Höhe von 1,168 Millionen Euro sollten zwei Drittel an Unicef gehen, ein Drittel sprach er seinem Bruder Georg zu. Georg starb vor ihm, für Hans Helmut Hosemann aber stand wohl fest: Das Geld bleibt in der Familie und geht an seine Nichte und den Neffen, die beide in der Schweiz leben. Sein Testament aber änderte er nicht entsprechend.

Als Hans Helmut Hosemann im Dezember 2013 in Bad Tölz verstarb, beantragte die Familie den Erbschein. Es folgte eine Auseinandersetzung mit Unicef vor dem Amtsgericht im bayerischen Wolfratshausen: Die Hilfsorganisation beanspruchte das ganze Erbe.

Unicef ließ nicht locker, auch als das Gericht zu erkennen gab, dass es den Willen des Erblassers so interpretiert, dass ein Drittel in der Familie verbleiben soll.

Nach einer weiteren Gerichtsverhandlung, bei der die Schwägerin des verstorbenen Erblassers angehört worden war, bot Unicef der Familie überraschend ein Gespräch an. Zwischenzeitlich hatte SPIEGEL ONLINE über den Fall berichtet.

Am vergangenen Dienstag kam es in der Kanzlei von Silke Wenk, Anwältin der Familie Hosemann, zu einer Einigung. "Wir haben eine einvernehmliche Lösung der Ansprüche am Nachlass von Hans Helmut Hosemann gefunden", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Anderthalb Jahre nach dem Tod des Erbonkels erhalten seine Nichte und der Neffe zusammen knapp 400.000 Euro, der Rest geht an Unicef.