Unterhalt Mutter zu Nebenjob verurteilt
Koblenz - Nach Auffassung der Richter muss eine Mutter auch dann Unterhalt zahlen, wenn aus ihrer neuen Ehe ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher Hausfrau sein möchte. Notfalls müsse der neue Ehemann sie im Haushalt so unterstützen, dass ihr eine Nebentätigkeit möglich sei, betonten die Richter.
Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag einer wiederverheirateten Mutter auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Die Frau wollte auf gerichtlichem Wege erreichen, dass ihre monatlichen Unterhaltszahlungen an ihre beiden Kinder aus erster Ehe reduziert werden. Beide Kinder leben bei ihrem Vater. Für sie muss die Frau monatlich jeweils rund 166 Euro zahlen. Die Klage hat nach Einschätzung des Gerichts keine Aussicht auf Erfolg.