Urteil 12 Jahre Haft für "Radarmörder"
Fulda - Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Fulda sprach den 46-jährigen Angeklagten aus Halle am Mittwoch schuldig, vor acht Monaten an der Autobahn 4 bei Kirchheim einen Polizisten getötet zu haben. Dabei entschied die fünfköpfige Kammer unter Richter Peter Krisch aber nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert auf Mord, sondern auf Totschlag in Verbindung mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge.
Zudem wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Der Täter, der vor seiner Festnahme Ende Januar als Busfahrer in Frankfurt am Main gearbeitet hatte, nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Die Anklage hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung auf weniger als acht Jahre plädiert. Während die Staatsanwaltschaft und die beiden Anwälte der Nebenkläger - der Witwe des toten Polizisten und des verletzten zweiten Polizeibeamten - den Mann aus Halle wegen Mordes verurteilt sehen wollten, bestand die Verteidigung auf "räuberischer Erpressung mit Todesfolge".
Der 46-Jährige war am 18. Januar dieses Jahres bei einer Radarkontrolle vor dem Kirchheimer Dreieck geblitzt worden. Wegen seines bereits vollen "Punktekontos" im Flensburger Verkehrszentralregisters und der Angst, als Berufskraftfahrer seine Arbeit zu verlieren, wollte er nach eigenen Angaben mit Waffengewalt von den beiden Polizeibeamten die Herausgabe des Filmes erzwingen. Dabei habe sich aus Versehen der Schuss gelöst, der den 41-jährigen Polizisten ins Herz traf und sofort tötete und den zweiten Beamten am Arm verletzte. Der 46-jährige Kollege des Getöteten hatte sich noch aus dem Fahrzeug fallen lassen können.