Urteil: Autobahnraser kommt mit Bewährung davon - DER SPIEGEL
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Urteil Autobahnraser kommt mit Bewährung davon

Auch in zweiter Instanz hat ein Gericht die Schuld des so genannten Autobahnrasers als erwiesen angesehen: Durch Drängelei habe er auf der Autobahn 5 einen Unfall verursacht, bei dem eine Frau und ihr Kind starben. Allerdings reduzierten die Richter die Haftstrafe deutlich und setzten sie zur Bewährung aus.
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Karlsruhe - Wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung wurde Rolf F. heute zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war der ehemalige Versuchsingenieur von DaimlerChrysler der Drängler, der für den Tod einer 21-jährigen Autofahrerin und ihrer zweijährigen Tochter verantwortlich war.

Allerdings, so der Vorsitzende Richter Harald Kiwull, habe man dem Angeklagten nicht nachweisen können, dass er ein "Rambo der Straße" sei. Außerdem sei der 35-Jährige durch das Verfahren "für lange Zeit gebrandmarkt". Daher wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. In erster Instanz war Rolf F. im Februar vor dem Amtsgericht Karlsruhe zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Im Verfahren, das heute zu Ende ging, hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, die erstinstanzliche Freiheitsstrafe zu bestätigen. Der Verteidiger des Ingenieurs hatte Freispruch beantragt. Sein Mandant könne nicht der Fahrer gewesen sein, war die Argumentation des Anwalts. Beide Seiten hatten dem Gericht umfangreiche Weg-Zeit-Berechnungen präsentiert, um den zeitlichen Ablauf am Unglückstag nachzuzeichnen.

Verteidiger Georg Prasser kritisierte die Entscheidung als "falsches Urteil". Sein Mandant, der das Urteil äußerlich reglos aufnahm, sei enttäuscht. Der Angeklagte will nun Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt.