Urteil Axtmörder muss lebenslang in Haft
Stuttgart - Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen 49 Jahre alten Arbeitgeber im März in seiner Wohnung in Korntal-Münchingen mit einer Axt erschlagen hat. Er habe seinen Chef unter dem Vorwand, er habe Frauen zu sich bestellt, in seine Wohnung gelockt hat. Dort habe er den ahnungslosen Autohändler mit drei Axthieben auf den Kopf getötet, als dieser ihm den Rücken zugewandt hatte.
"Man muss sehr abgebrüht sein oder ein starkes Hassgefühl entwickelt haben", erklärte der Vorsitzende Richter die "brutale Tat". Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte mehrere mögliche Motive: Er hatte seinen Arbeitsplatz bei dem Autohändler verloren. Seine Frau wollte sich von ihm scheiden lassen. Nach dem Ende der Ehe hätte dem Mazedonier die Ausweisung aus der Deutschland gedroht. Zudem hatte ihn seine Freundin verlassen, und er hatte Mietschulden.
Der Angeklagte hatte in dem Indizienprozess seine Unschuld beteuert und keine weiteren Angaben gemacht. Der aus Mazedonien stammende Mann hatte bei dem italienischen Autohändler schwarz gearbeitet. Die Tat, deren Motiv unklar ist, bestritt er bereits bei seiner Festnahme. Allerdings fanden sich an seiner Kleidung Blutspuren des Opfers. Der Mann konnte außerdem kein Alibi vorweisen.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte keine konkrete Forderung gestellt.