Urteil: Bundeswehr muss Soldatin künstliche Befruchtung zahlen - DER SPIEGEL
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Urteil Bundeswehr muss Soldatin künstliche Befruchtung zahlen

Es ist eine ganz besondere Art der Truppenbetreuung. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig muss die Bundeswehr für die künstliche Befruchtung einer Berufssoldatin aufkommen.
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Leipzig - Die künstliche Befruchtung sei eine wissenschaftliche Heilmethode, die zur kostenlosen truppenärztlichen Versorgung gehöre, urteilte der zuständige 2. Senat. Damit sei die Behandlung erstattungspflichtig. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München.

Ein Gynäkologe werde zunächst untersuchen, ob eine künstliche Befruchtung der Frau Aussicht auf Erfolg habe, sagte eine Gerichtssprecherin auf ddp-Anfrage. Sollte dies der Fall sein, werde die Bundeswehr vier Versuche einer so genannten In-Vitro-Fertilisation bezahlen.

Geklagt hatte eine 1968 geborene Soldatin aus Bayern. (Az. BVerwG 2 C 38.02)