Urteil Das Recht auf einen Grabstein ist unantastbar
Das Geld für eine neun Jahre alte Rechnung wird ein Steinmetz aus München nicht mehr sehen. Das Landgericht I entschied, dass jeder Tote ein Anrecht auf einen Grabstein hat, auch wenn die Hinterbliebenen ihn nicht bezahlen können.
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München - Die Erbin eines 1993 Verstorbenen hatte den Grabstein aus Edelgelb-Granit im Wert von 6100 Euro bestellt, aber dann per Offenbarungseid ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt. Der Steinmetz drohte daraufhin mit dem Gerichtsvollzieher. Der lehnte die Pfändung des Steins jedoch ab, weil dies die Totenruhe stören würde.
Amts- und Landgericht in München bestätigten am Montag die Entscheidung des Beamten. "Die zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung bestimmten Gegenstände" seien laut Gesetz nicht pfändbar.