Urteil: Flensburger "Knabenschänderin" muss hinter Gitter - DER SPIEGEL
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Urteil Flensburger "Knabenschänderin" muss hinter Gitter

Zu fünf Jahren Gefängnis ist eine 37-jährige, siebenfache Mutter verurteilt worden, die einen Jungen mit Drogen gefügig gemacht und dann missbraucht hatte. Die Verurteilte war durch den sexuellen Missbrauch schwanger geworden.
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Flensburg - Das Flensburger Landgericht verurteilte die als "Knabenschänderin" bekannt gewordene Ursula J. wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen, Körperverletzung und Nötigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 37-Jährige den Jungen zum Sex gezwungen und von ihm ein Kind bekommen hatte. Die siebenfache Mutter hatte den Jungen vor der Tat mit einem Cocktail aus Haschisch, Alkohol und Beruhigungstabletten gefügig gemacht.

Wäre es nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft gegangen, hätte die Angeklagte acht Jahre Haft bekommen. Die Verteidigung hatte auf Bewährung plädiert. Während des Prozess hatte Ursula J. um Freiheit gebeten, um mit ihren Kindern im Alter zwischen eineinhalb und 19 Jahren einen Neuanfang versuchen zu können.

Die Große Jugendstrafkammer sah es als erwiesen an, dass die schwer Alkohol- und Medikamenten abhängige Frau den Jungen mehrfach sexuell missbraucht hat. In ihrer Wohnung lebten zeitweise zusätzlich bis zu zehn Jugendliche, die Frau unterhielt teilweise auch mit ihnen sexuelle Beziehungen.

Zugleich verkaufte sie nach Überzeugung des Gerichts zwischen 1998 und 2002 in einer Vielzahl von Fällen Haschisch an Jugendliche oder gab die Drogen kostenlos her. Die Verurteilte, so das Gericht, stiftete die Kinder und Jugendlichen zudem zu Diebstählen in Flensburger Geschäften an.

Das Gericht äußerte Kritik am zuständigen Jugendamt. Dieses sei über die Zustände in der Wohnung informiert gewesen, habe aber nichts unternommen. Im Rahmen des Vollzugs muss sich Ursula J. einer Entziehungskur und einer Psychotherapie unterziehen.