Urteil Freispruch im Frankfurter Islamisten-Prozess
Frankfurt am Main - Zwar habe der 34-Jährige engen Kontakt zu vier bereits verurteilten Algeriern gehabt. Von ihrem Plan, einen Sprengstoffanschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt zu verüben, habe er aber offenbar nichts gewusst.
Die Anklagebehörde sieht ihre Auffassung durch die vorliegenden Aussagen bestätigt. Deshalb, so Oberstaatsanwalt Volker Brinkmann in seinem Plädoyer, müsse hier der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" greifen. Die Bundesanwaltschaft sehe ihren Antrag auf Freispruch nicht als Niederlage an.
Der Angeklagte habe sich selbst mit seiner abgebrochenen Ausbildung in einem afghanischen Trainingslager, seinen falschen Angaben und seiner Nähe zu Islamisten verdächtig gemacht. Auch in diesem Punkt folgte das Gericht der Anklagebehörde. Damit erhält der 34-Jährige auch keine Entschädigung für 17 Monate Untersuchungshaft.