Urteil gegen Shadi A. Terrorist mit VIP-Status
Düsseldorf - Der Auftritt von Shadi A. erinnert stets ein bisschen an einen Bundeskanzler, einen ausländischen Minister oder einen Popstar. Bevor der Jordanier den Gerichtssaal 128 im rundum schwer gesicherten Sondergebäude des Oberlandgerichts in Düsseldorf betritt, schwärmt zuerst eine Armada von fünf Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) durch den holzgetäfelten Raum und sichert alle Ecken. Erst wenn die Zivilbeamten mit den von ihren Waffen ausgebeulten Sakkos Entwarnung in ihre Funkknöpfe raunen, darf der fast zwei Meter große Angeklagte in den Raum schlurfen. Einer der Beamten zieht ihm dann sogar den Stuhl zurück, bevor er sich hinsetzt und Shadi A. bedankt sich mit einem Kopfnicken. Ein bisschen scheint dem Bewachten die VIP-Behandlung sogar zu gefallen.
Am Mittwoch hatte Shadi A. den vorerst letzten Auftritt dieser Art - zumindest in seinem eigenen Gerichtsverfahren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den 27-jährigen Jordanier nach 26 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der vor Gericht mit Perücke und einer Hornbrille getarnte Shadi A. eines der Mitglieder der im April 2002 gesprengten Terror-Zelle al-Tawhid war. Gemeinsam mit mehreren Komplizen plante er laut dem Urteil Sprengstoffanschläge auf jüdische Einrichtungen, organisierte die Beschaffung von Waffen und trainierte auch in den Qaida-Lagern von Osama Bin Laden in Afghanistan. Weitgehend hatte der Angeklagte diese Vorwürfe in Vernehmungen und in der Hauptverhandlung gestanden.
Mit dem Prozess gegen Shadi A. ging eines der wichtigsten Terror-Verfahren nach dem 11. September zu Ende. Doch so lang wie die detaillierte Urteilsbegründung des Richters am Mittwoch mit mehr als zwei Stunden war, so kurz war die Reaktion des Verurteilten. Nach nur zehn Minuten Bedenkzeit nahm Shadi A. das Urteil an und verzichtete auf eine Revision. Kurz drückte er seinem Anwalt Rüdiger Deckers noch die Hand. Dann verschwand er mit seiner Wachmannschaft in den Kellergewölben des extra für den Terrorprozess errichteten Gerichts. Nur einige Minuten nach Prozessende rasten die BKA-Bodyguards mit ihrem Passagier in einer verdunkelten Limousine zurück in seine Einzelzelle in der Haftanstalt Köln-Ossendorf. Dort wird Shadi A. vermutlich auch seine Reststrafe absitzen.
Ein ganz normaler Strafgefangener wird Shadi A. wohl nie werden. Der Jordanier wird für sein ganzes Leben das bleiben, was die Terrorfahnder gern als "Sechser im Lotto" bezeichnen: Ein wichtiger Zeuge, der nach seiner Verhaftung erstmals das Innenleben der Qaida schilderte und seine ganze Terroristen-Biographie erzählte. Ein Aussteiger also, der in mehr als 30 Vernehmungen nicht nur die Einzelheiten über die Tawhid-Zelle ausgeplauderte, sondern insgesamt über 70 Personen in Deutschland und im Ausland ausgepackte. Vor allem aber ist er jetzt einer der Feinde der mächtigen Terrororganisation, der nach seinen ausführlichen Aussagen und seinem Verrat sicherlich ganz oben auf der Todesliste der weltweit agierenden Guerilla-Truppe steht und dementsprechend geschützt werden muss.
Die besondere Rolle des bisher einmaligen al-Qaida-Aussteigers beherrschte dann auch den letzten Prozess-Tag. Immer wieder betonte auch der Vorsitzende Richter, wie maßgeblich sowohl das umfangreiches Geständnis aber auch die Mithilfe bei anderen Terrorverfahren für das relativ milde Urteil von nur vier Jahren war. Nach dem Strafgesetzbuch hätten die Richter durchaus höher und letztlich zu bis zehn Jahren Gefängnis greifen können. Doch schon als die Bundesanwälte als Ankläger nur fünf Jahre Haft forderten, zeigte sich der stillschweigende Deal der Staatsapparate mit dem wichtigen Tippgeber. Dass das Gericht letztlich noch unter diese Marke ging, freute den Anwalt des Verurteilten. Er sprach von einem "guten Urteil", forderte aber, seinen Mandanten künftig zu schützen.
Für den Anwalt ist es bereits erwiesen, dass Shadi A. in konkreter Gefahr lebt. Deckers deutete an, dass es im Gefängnis in Köln schon erste Versuche von Islamisten gab, Kontakt zu dem Qaida-Verräter aufzunehmen. Details wollte der Anwalt jedoch nicht nennen. Er sagte lediglich, dass man versucht habe, des Mandanten "habhaft zu werden". Die Sicht des Anwalts wird auch vom BKA bestätigt. "Der Arm der Terroristen ist lang und der Hass auf den Verräter wird bleiben", sagte ein BKA-Mann schon vor der Urteilsverkündung. Deshalb müsse man Shadi A. vermutlich "bis zum Lebensende" beobachten und schützen, so der Beamte. Wichtig sei der Fall zudem als Symbol für andere potenzielle Aussteiger. "Wenn jetzt was schief geht, packt keiner mehr aus", so die Einschätzung des Experten.
Für den Senat in Düsseldorf spielte der Schutz des Verurteilten eher eine kleinere Rolle. Der Richter nutzte den wohl einzigartigen Prozess lieber für einen ungewöhnlichen politischen Vortrag in eigener Sache. Engagiert plädierte Breidling dringend an den Gesetzgeber in Berlin, die 1999 abgeschaffte Kronzeugenregelung schnell wieder einzuführen. Der Fall Shadi A. zeige, wie wichtig das Angebot der Straffreiheit oder einer Strafminderung ist. Für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus sei eine neue Regelung "unverzichtbar", da man ohne Aussteiger niemals zu gerichtsverwertbaren Ergebnissen kommen würde.
Die Argumentation Breidlings belegte er mit Details aus dem Fall des Verurteilten. Hätte man Shadi A. gleich bei seiner Festnahme einen Deal anbieten können, so der Jurist, hätte er vielleicht viele Informationen gleich geliefert. Ohne die Regelung habe er sich "taktisch" verhalten und einige Aussagen wie über die Anschlagsziele bis zur Hauptverhandlung zurück halten müssen.
Seine Ausführungen werden weit über den Prozess in Düsseldorf gehört werden, denn auch im Bundestag in Berlin fordern nicht wenige, die 1999 von der rot-grünen Bundesregierung gekippten Regelung wieder zu aktivieren. Ein konkreter Fall wie Shadi A. kommt den Befürwortern gerade recht, um ihr Anliegen wieder auf den Tisch zu bringen.
Gleichwohl findet sich in dem am Mittwoch verkündeten Urteil eine Kronzeugenregelung mit Umwegen. Offen gestand Richter Breidling ein, dass die Strafzumessung auch so niedrig angelegt worden sei, da der Angeklagte den Kriterien eines Kronzeugen nach den Ansprüchen von vor 1999 entsprach. Schon im Vorfeld des Prozesses hatten die Ermittler dem Jordanier inoffiziell die Möglichkeit eröffnet, um ihn zu einer Aussage zu bewegen. Für den Terroristen klang das Angebot zuerst unglaubwürdig. "Es war für ihn schwer vorzustellen", erläuterte der Richter, "dass das potenzielle Anschlagsland Deutschland den erwischten Attentäter nachher auch noch schützt". Nach einigen Tagen aber gab Shadi A. seinen Widerstand auf und sagte aus. Seitdem weichen die BKA-Bodyguards nicht mehr von seiner Seite.
Wie der staatliche Schutz des reuigen Terroristen für die Zukunft aussehen wird, ist bisher nur in Schemen bekannt. Vermutlich wird Shadi A. bereits in rund einem Jahr aus der Haft entlassen, da er bereits 18 Monate in Untersuchungshaft sitzt. Hinzu kommt, dass Straftäter in Deutschland in der Regel nur zwei Drittel ihrer Strafe absitzen. Auf der Straße stehen wird Shadi A. indes nie. Schon jetzt deutet sich an, dass ihn das BKA umgehend in ein Zeugenschutzprogramm aufnehmen wird. Im Rahmen des Schutzprogramms wird sich die Behörde für den Jordanier, der schon vor Gericht kaum zu erkennen und nicht zu fotografieren war, eine neue Identität ausdenken: einen falschen Lebenslauf, neuen Namen, einen Beruf, vielleicht sogar eine Gesichtsoperation.
Noch allerdings ist der Start des Terroristen in sein neues Leben als normaler und freier Bürger nicht möglich. Als Zeuge wird er zunächst Anfang des kommenden Jahres in den Prozessen gegen seine ehemaligen Komplizen von al-Tawhid aussagen müssen. Zudem wird er als Zeuge vielleicht auch in anderen Terrorverfahren eine Rolle spielen. Auf die Star-Auftritte mit Bodyguards muss Shadi A. also vorerst nicht verzichten. Sein Entschluss, gegen die Terroristen der Qaida auszusagen, wird den 27-jährigen Verurteilten mit dem VIP-Status wohl noch sein ganzes Leben begleiten.