Urteil: Haftstrafe für Mord an Behindertem - DER SPIEGEL
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Urteil Haftstrafe für Mord an Behindertem

Weil sie einen geistig Behinderten getötet haben, sind zwei Schaustellergehilfen aus dem schleswig-holsteinischen Lütjenburg zu jeweils acht Jahren Gefängnis nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Sie hatten den 38-Jährigen mit Baseballschlägern zusammengeschlagen.
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Kiel - Nach dem heute verkündeten Urteil des Landgerichts Kiel sind die 19 beziehungsweise 20 Jahre alten Männer des Mordes schuldig. Die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht beträgt zehn Jahre. Die beiden Schaustellergehilfen hatten den 38-jährigen geistig Behinderten bei einem Überfall mit Baseballschlägern im Herbst 2004 so schwer verletzt, dass er später an den Folgen des Angriffs starb.

Die Angeklagten hatten die Tat im Prozess gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen heimtückischen Mordes gefordert und für den 19-Jährigen eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten und für den 20-Jährigen acht Jahre und sechs Monaten beantragt. Die Verteidiger plädierten auf sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.