Urteil: Hohe Haftstrafen für Ohren-Abschneider - DER SPIEGEL
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Urteil Hohe Haftstrafen für Ohren-Abschneider

Das Landgericht Limburg hat den früheren Profi-Boxer Silvio Meinel zu sieben Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er soll einen Konkurrenten schwer verstümmelt haben. Der Auftraggeber, der schwerreiche Video-Unternehmer Wolfgang Klenk, erhielt ebenfalls eine hohe Haftstrafe.
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Limburg - Für die Tat am 1. Oktober 1996 in Limburg muss der bundesweit tätige Videohändler Wolfgang Klenk, 59, wegen der Anstiftung zur besonders schweren Körperverletzung für sechs Jahre hinter Gitter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Helfern befohlen hatte, dem "aufmüpfigen" Videoring-Mitglied Detlef Kaiser die Ohren abzuschneiden. Der Profi-Boxer Silvio Meinel führte die Tat schließlich aus. Zuvor war das Opfer von mehreren Männern mit Fäusten, Knüppeln und Elektroschockern malträtiert worden.

Videothekar Kaiser war nicht zur Urteilsverkündung nach Limburg gekommen. Nach Darstellung seines Anwalts ist der Mann zwar schmerzfrei, aber dauerhaft entstellt. Mit dem Hauptangeklagten Wolfgang Klenk hat er sich zivilrechtlich auf die Zahlung von 200.000 Mark Schmerzensgeld und 1,8 Millionen Mark Schadenersatz geeinigt. Die abgeschnittenen Ohren waren nicht wiedergefunden worden, so dass dem Mann mit Rippenknorpel neue Ohren gebildet werden mussten.

Als Motiv gilt Konkurrenzkampf. Klenk soll befürchtet haben, der Geschäftspartner, der über 90 Videotheken kontrollierte, könnte aus dem Deutschen Video Ring (DVR) aussteigen, um eine Konkurrenzorganisation zu gründen. Zum Zeitpunkt des Überfalls galt Kaiser als Sprecher einer Gruppe von Video-"Rebellen" und Mitverfasser eines anonymen Rundbriefs, in dem "Betrug, Erpressung und Unterschlagung, grenzenlose Dummheit und Abzocke" im DVR, dem größten Einkaufsverband der Branche (Jahresumsatz der angeschlossenen Videotheken: 300 Millionen Mark), angeprangert wurden.

Der spektakuläre Fall wirft ein Schlaglicht auf ein Gewerbe (Jahresumsatz 1,6 Milliarden Mark), in dem hinter unscheinbaren Fassaden hoch profitable Geschäfte gemacht werden. Offenbar nicht überall auf legalem Weg. Schon seit April 1997 hat das BKA und die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen den Multi-Unternehmer Klenk und andere ermittelt - wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Geldwäsche, des Rauschgifthandels und des Betrugs. Der Gruppe waren auch rund zehn ungeklärte Mordfälle im Drückermilieu zugerechnet worden.

Zwar beteuerte Klenk, er habe die blutige Tat nie angeordnet. Das Gericht wertete dies jedoch als "Schutzbehauptung". Die übrigen Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen sechs Jahren und zehn Monaten und einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten.