Urteil im Sedat-Prozess "Hängt ihn!"
Duisburg - Die Reaktion eines empörten Zuhörers im Duisburger Landgericht: "Hängt ihn!" Die Jugendstrafkammer hatte kurz zuvor ein Urteil gefällt: 14 Jahre Haft und Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie bekommt Oliver Siepmann für die brutale Ermordung des neunjährigen Sedat. Sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe warten auf seine Ex-Freundin wegen Beihilfe zum Mord. "Er hat die Kugel verdient", lautet das Urteil der Mutter des getöteten Kindes.
Das Verbrechen hatte Abscheu und Entsetzen ausgelöst. Der 24-Jährige hatte das Kind am 9. Januar mit Pokémon-Karten in seine Wohnung gelockt und ihm noch das Aquarium gezeigt. Dann erwürgte er den türkischen Jungen. Beim Töten habe der Täter sogar Wert darauf gelegt, dem Kind ins Gesicht blicken zu können, so der Vorsitzende Richter Fritz Ettwig. Beim Mord war die Ex-Freundin des Täters nach Überzeugung des Gerichts nicht anwesend, obwohl der Hauptangeklagte das in seinem Geständnis behauptet hatte. Später soll sich das Pärchen sexuell an der Leiche vergangen und sie aus Neugier zerstückelt haben.
Ettwig sprach von einem "Mord zur Erfüllung des Geschlechtstriebes". Weil ein Psychiater dem 24-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte, sei er nicht voll schuldfähig und könne keine lebenslängliche Haftstrafe erhalten. Der Verurteilte kann erst aus der Psychiatrie entlassen werden, wenn er als geheilt gilt.
Unter wüsten Beschimpfungen von Zuschauern flüchteten die Verteidiger nach dem Ende der Urteilsbegründung in einen Streifenwagen. "Ich hätte Jessica freigesprochen", sagt unterdessen der Anwalt der verurteilten Schülerin, Andreas Lechtenböhmer. Es sei nicht zulässig gewesen, das von seiner Mandantin widerrufene Geständnis bei der Polizei gerichtlich zu verwerten. "Das Gericht hat nicht die Spur eines Zweifels daran, dass die bei diesen Vernehmungen angegebenen Details nur von jemandem stammen können, der die Tat mit erlebt haben muss", hatte Ettwig erklärt. Der Phantasie von Polizisten jedenfalls könnten sie nicht entstammen.
Die Schülerin nahm das Urteil gleichmütig auf. Die völlige Emotionslosigkeit der heute 19-Jährigen hatte erst der Polizei, später den Richtern Kopfzerbrechen bereitet. "Erst dem psychiatrischen Gutachter ist es gelungen, diesen Tresor des Gefühlslebens der jungen Frau aufzubrechen", spricht Staatsanwalt Martin Hein in die Fernsehkameras und Mikrofone. Er hatte sich mit seinen Anträgen weitgehend durchsetzen können.
Von Martin Kleinwächter, dpa