Urteil im Trintignant-Prozess: Acht Jahre Haft für französischen Rockstar - DER SPIEGEL
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Urteil im Trintignant-Prozess Acht Jahre Haft für französischen Rockstar

Er hatte immer wieder weinend beteuert, wie leid es ihm tue. Dass es ein tragisches Unglück war. Das Gericht in Vilnius indes glaubte dem französischen Rockstar Bertrand Cantat diese Geschichte nicht - und verurteilte ihn zu acht Jahren Haft wegen "absichtlichen Totschlags".
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Vilnius - Cantat hatte sich Ende Juli 2003 mit seiner Freundin, der Schauspielerin Marie Trintignant, in einem Hotelzimmer in Vilnius gestritten, ein Streit aus Eifersucht, wie das Gericht feststellte. Am Ende dieser Auseinandersetzung ohrfeigte der Sänger Trintignant heftig - nach seiner Darstellung vier Mal, der Staatsanwalt geht jedoch von insgesamt 19 Schlägen aus.

Marie Trintigant verlor nach den Schlägen das Bewusstsein, Cantat hatte im Prozess ausgesagt, er sei davon ausgegangen, sie schlafe. Ihrem Bruder hatte er am Telefon gesagt, Marie habe sich hingelegt. Als der Bruder fragte, ob alles in Ordnung sei, soll der 40-Jährige gesagt haben "Sie atmet, alles okay." Trintignant aber war schwer verletzt ins Koma gefallen, sie starb wenige Tage später an ihren Kopfverletzungen.

Dass Bertrand Cantat nicht wusste, was seine Schläge auslösten, mochten ihm die litauischen Richter nicht glauben. Zwar hatte der Sänger der Gruppe Noire Desire wiederholt unter Tränen seine Unschuld beteuert, letztlich folgte das Gericht seiner Version der Geschichte aber nicht.

Acht Jahre Haft wegen "absichtlichen Totschlags", so lautet das Urteil heute - damit bleiben die Richter nur knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes, der neun Jahre verlangt hatte.

Cantats Verteidiger, der auf vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung plädiert hatte, will nach früheren Äußerungen ein Berufungsgericht anrufen.