Urteil: Karlsruhe stärkt Rechte leiblicher Väter - DER SPIEGEL
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Urteil Karlsruhe stärkt Rechte leiblicher Väter

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Auch wenn ein Mann rechtlich nicht als Vater seines Kindes anerkannt ist, kann er künftig ein Umgangsrecht erzwingen.
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Karlsruhe - Bisher hatten leibliche, rechtlich aber nicht anerkannte Väter keine Chance, den Kontakt zu ihrem Kind zu erstreiten: Das letzte Wort hatte immer die Mutter. In einer Ehe gilt rechtlich automatisch der Ehemann als Vater eines Kindes seiner Frau. Außerhalb der Ehe bestimmte bisher die Mutter, wer der Vater des Kindes ist.

Der Gesetzgeber muss die entsprechenden Passagen im Familienrecht nun innerhalb eines Jahres ändern. Voraussetzung für den Umgang des leiblichen Vaters mit seinem Kind ist allerdings, dass dies dem Wohl des Kindes dient und der leibliche Vater das Kind zumindest eine Zeit lang betreut hat. Ist dies der Fall, genießen der Vater und das Kind nach dem Urteil der Richter den verfassungsmäßigen Schutz der Familie.

Das Verfassungsgericht entschied zu Gunsten zweier Männer. Einer von ihnen hatte mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt und es auch eine Zeit lang betreut. Nach dem Ende der Affäre aber verbot die Mutter ihrem Ex-Geliebten den Kontakt mit dem Kind. Im zweiten Fall hatte die Mutter einen anderen Mann als den leiblichen Vater als Kindsvater eintragen lassen.