Urteil Keine Potenzmittel auf Staatskosten
Frankfurt am Main - Der Mann aus dem Main-Taunus-Kreis hatte gegen den Landkreis prozessiert, weil dieser nicht für die Bezahlung des Potenzmittels "Carverject" aufkommen wollte. Zur Begründung hieß es, der Kläger habe es versäumt, rechtzeitig gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen (Az 10 E 2432/04). Der Richter erklärte deshalb: "Dieser Bescheid ist unanfechtbar." Dennoch will der Mann nicht aufgeben. Er nannte das Urteil "gelinde gesagt menschenverachtend". Für seine Ehefrau und ihn gehe es um ein normales Leben. "Ich verbringe nicht den Rest meines Lebens mit Fernsehen und Radiohören."
Der Kläger hatte die Kostenübernahme für das Potenzmittel im April 2004 beim Sozialamt des Main-Taunus-Kreises beantragt. Der Landkreis lehnte den Antrag ab, weil durch das seit Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig sei.
Der Kläger war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden, als er gegen den Main-Taunus-Kreis auf Kostenübernahme des Potenzmittels "Viagra" geklagt hatte. Der Landkreis hatte ihm damals lediglich das Mittel "Carverject" bewilligt, das im Gegensatz zu den "Viagra"-Tabletten injiziert werden muss. Inzwischen sieht sich der Kreis durch die geänderte Gesetzeslage allerdings auch nicht mehr für die Kostenübernahme von "Carverject" zuständig.