Urteil Klage der Ramstein-Opfer abgewiesen
Koblenz - Die Kläger hatten von der Bundesregierung je rund 50.000 Euro verlangt und damit Musterklagen für insgesamt rund 100 Betroffene geführt. Sie hatten, vertreten durch ihren Anwalt, den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum, ein posttraumatisches Belastungssyndrom geltend machen wollen.
Im Kern ging es um die Frage, ob auch posttraumatische Beschwerden mit Schmerzensgeld abgegolten werden können. Die Bundesregierung hatte im Vorfeld diese Forderung abgelehnt, aber zugleich auf die Verjährung etwaiger Ansprüche verwiesen. Schließlich hätten die Ramstein-Opfer erst 1998 - also zehn Jahre nach dem Unglück - Klage eingereicht. Laut Paragraf 852 BGB verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz "in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt". Baum hatte die Argumentation der Bundesregierung "absolut zynisch" genannt. Denn die Betroffenen hätten schon im Voraus wissen müssen, dass sie auch zehn Jahre nach der Katastrophe erstmals von Angstattacken und Depressionen heimgesucht werden können.
Baum hatte angedeutet, dass die Ramstein-Hinterbliebenen im Falle eines Scheiters in Koblenz über eine Klage gegen die US-amerikanische Regierung nachdenken. Schließlich war die US-Regierung Veranstalter des Flugtags.
Bei dem Unglück am 28. August 1988 auf der US-Airbase in Ramstein waren drei Maschinen einer italienischen Kunstflugstaffel abgestürzt. Eine Maschine raste brennend in die Zuschauermenge. Dabei starben 70 Menschen, 450 wurden verletzt, viele davon schwer. Für körperliche Schäden erhielten die Opfer rund 15 Millionen Euro Entschädigung.