Urteil: Lebenslänglich für Dieter Zurwehme - DER SPIEGEL
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Urteil Lebenslänglich für Dieter Zurwehme

Der "Mörder von Remagen", Dieter Zurwehme, muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Landgericht Koblenz veruteilte ihn wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung.
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Koblenz - Nach Überzeugung der Kammer hat der 57-Jährige im März 1999 in Remagen am Rhein zwei ältere Ehepaare ermordet. In den darauf folgenden Monaten habe er zusätzliche Straftaten begangen. Das Gericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte Zurwehme, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Rund drei Monate vor dem "Blutbad von Remagen" war der bereits wegen Mordes einsitzende Zurwehme nicht mehr von einem Freigang in die Haftanstalt Bielefeld-Senne zurückgekehrt. Mit einer der bislang größten Fahndungsaktionen hatte die Polizei bundesweit nach dem Gewaltverbrecher gefahndet und ihn schließlich im August 1999 in Greifswald festgenommen.

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