Urteil Lebenslange Haft für Foltermörder
Frankfurt an der Oder - Einen 36-jährigen Komplizen der Hauptangeklagten verurteilte das Gericht heute wegen Beihilfe zum Mord zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft, ein 20-jähriger Mitangeklagter erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz sprach von einem grausamen und kaltblütig ausgeführten Verbrechen. Mehrere Angeklagte hatten während des Prozesses ihre Tat bedauert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten am 17. Mai 2004 nach einem Trinkgelage in die Wohnung ihrer Opfer in Buckow östlich von Berlin gestürmt waren. Dort bezichtigten sie einen der Männer einer Vergewaltigung, die es laut Gericht aber nie gegeben hatte. Vor allem die 30 und 40 Jahre alten Haupttäter schlugen und traten ihrem Opfer ins Gesicht, stachen ihm ein 25 Zentimeter langes Brotmesser in den Bauch, brachen ihm den Arm, stachen ihm eine Schere in den Unterleib und versuchten, ihm den Penis abzuschneiden. Anschließend zerschlugen sie eine Bierflasche auf dem Kopf des Mannes und rammten ihm den abgebrochenen Flaschenhals mehrmals in den Bauch.
Dann rollten sie den Schwerstverletzten in einen Teppich und luden ihn in ihr Auto. Sie zwangen auch den um das Leben seines Freundes flehenden Partner des ersten Opfers, in den Wagen zu steigen. In einem Wald bei Münchehofe hielten sie an, luden das in den Teppich eingerollte Opfer aus, übergossen es mit Benzin und zündeten es an. Weil der Freund des Mannes mit der Polizei drohte, schlugen die Verurteilten ihn mit einem Spatenstiel bewusstlos und verbrannten ihn ebenfalls.
Die Kammer folgte bei ihren Schuldsprüchen weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die lebenslang für die Haupttäter sowie vier und acht Jahre Haft für die Komplizen verlangt hatte. Dagegen hatten die Verteidiger keinen Tötungsvorsatz gesehen und auf ein Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der Anwalt des 26-jährigen Mitangeklagten hatte sogar Freispruch gefordert.