Urteil: Mzoudi darf wieder in Hamburg studieren - DER SPIEGEL
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Urteil Mzoudi darf wieder in Hamburg studieren

Der in erster Instanz vom Terror-Verdacht freigesprochene Marokkaner Abdelghani Mzoudi darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts weiter in Hamburg studieren. Die Hamburger Innenbehörde betonte gegenüber SPIEGEL ONLINE, das Urteil ändere nichts an den Bemühungen der Behörde, Mzoudi auszuweisen.
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Hamburg - Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt entschied heute in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, dass Mzoudi sein Studium der Informations- und Elektrotechnik im 2. Studienabschnitt an der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften fortsetzen kann. Die Fachhochschule müsse ihn damit unmittelbar wieder zulassen, so die Richter.

Mzoudi setzte sich mit der Entscheidung erfolgreich gegen die Sicht der Uni durch, die eine erneute Immatrikulation wegen seiner langen Abwesenheit und der deswegen fehlenden Erfolgsaussichten für einen erfolgreichen Abschluss abgelehnt hatte. Im Wesentlichen begründeten die Richter ihr gegenteiliges Votum in einer Pressemitteilung mit der Tatsache, dass die Universität nicht berechtigt sei, "Bewerber wegen persönlicher Leistungsmerkmale oder Eigenschaften abzulehnen".

Mzoudi und auch sein ebenfalls angeklagter Freund Mounir al-Motassadeq hatten bereits vor Monaten erfolglos eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragt und waren von ihren Hochschulen exmatrikuliert worden. Beide hatten mehrmals über ihre Anwälte erklärt, dass sie spätestens nach Abschluss der laufenden Verfahren wieder studieren wollten.

Ungeachtet des aktuellen Urteils will die Stadt Hamburg weiterhin an der Ausweisung des Terror-Verdächtigen Mzoudi arbeiten. Beiden war bereits eine ausführliche Ausweisungsverfügung zugestellt. In dieser beruft sich die Innenbehörde vor allem auf das Ausländergesetz, das nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verschärft wurde.

Die Innenbehörde hält die beiden Marokkaner unabhängig von den laufenden Strafverfahren für gefährlich. So argumentieren die Juristen des Innensenators Udo Nagel, dass Mzoudi und Motassadeq allein wegen der belegten und auch von beiden gestandenen Trainings-Aufenthalte in Camps des Terrornetzwerks al-Qaida in Afghanistan in den Jahren 1999 und 2000 eine Gefahr für die deutsche Öffentlichkeit darstellten.

Gegenüber SPIEGEL ONLINE erklärte der Sprecher der Innenbehörde heute, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts stelle für die Behörde keineswegs eine Niederlage dar. "Das Gericht hat über den Studienplatz entschieden, nicht über die Ausweisung", sagte Reinhard Fallak. Das Recht auf den Studienplatz habe jedoch mit der ausländerrechtlichen Frage der Gefährlichkeit nichts zu tun. "Wir betreiben weiterhin intensiv die Bemühungen um eine Ausweisung", unterstrich Fallak.

Der 31-jährige Mzoudi war im Februar vom Hamburger Oberlandesgericht aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden. Laut Anklage soll er den Todes-Piloten um Mohammed Atta logistisch bei der Ausführung der 9/11-Anschläge geholfen haben. Die Revision beim Bundesgerichtshof in diesem Fall läuft noch. Während dieser Zeit kann Hamburg Mzoudi auf keinen Fall abschieben.

Matthias Gebauer