Urteil Prügelschüler müssen ins Gefängnis
Hildesheim - In dem nicht öffentlichem Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts mussten sich Berufsschüler der Hildesheimer Werner-von-Siemens-Schule verantworten, weil sie über Wochen hinweg einen 17-jährigen Klassenkameraden traktiert hatten.
Das Gericht befand die Angeklagten unter anderem der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung für schuldig. Ihr Opfer hatten sie systematisch geschlagen, getreten und gedemütigt. Der Jugendliche musste sich nackt ausziehen oder sich eine Tonne über den Kopf stülpen, auf die die Mitschüler eintrommelten.
Ein 18-jähriger Täter und ein 17-Jähriger müssen nun für 18 Monate hinter Gitter. Ein weiterer 17-Jähriger wurde zu 15 Monaten verurteilt. Für die übrigen Angeklagten verhängten die Richter in zwei Fällen Jugendstrafen von neun und zwölf Monaten zur Bewährung. Zwei Beschuldigte erhielten einen zweiwöchigen Dauerarrest. Ein anderer Berufsschüler muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gegen einen Jungen erging ein Schuldspruch, die Verkündigung des Strafmaßes wurde jedoch zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht blieb mit seinem Spruch nur wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Albrecht Stange sagte, der Prozess habe deutlich gemacht, dass solche Taten "nicht unter den Teppich gekehrt werden". Das Opfer wisse nun, dass es nicht schutzlos sei.
Da die Verteidiger keine Rechtsmittel einlegten, sind die Urteile sofort gültig. Die Strafen sollten "nicht abschrecken, sondern erzieherisch wirken", sagte Rechtsanwalt Roman von Alvensleben, der einen der Jugendlichen verteidigt hatte. Die Jugendlichen müssten nun erkennen, dass sie Unrecht getan hätten.
Von ursprünglich elf, standen zum Schluss noch neun Jugendliche vor Gericht, nachdem das Verfahren gegen zwei als "Zuschauer" geltende Angeklagte eingestellt worden war.