Urteil rechtskräftig Ernst August ist vorbestraft
Nun ist es amtlich: Ernst August Prinz von Hannover ist wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Weder Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte haben gegen das Urteil des Landgerichts Hannover Revision eingelegt.
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Hannover - Ernst August war am 25. November wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Mit In-Kraft-Treten des Urteils sei der Welfenprinz nun vorbestraft, teilte das Gericht heute mit.
Das Landgericht Hannover sah es als erwiesen an, dass Ernst August den Hotel- und Diskothekenbesitzer Josef Brunlehner im Januar 2000 in Kenia mit einem Schlagring brutal zusammengeschlagen hat. Mit dem Urteil war das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gefolgt.