Urteil rechtskräftig: Raab-Opfer bekommt 70.000 Euro - DER SPIEGEL
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Urteil rechtskräftig Raab-Opfer bekommt 70.000 Euro

Jetzt ist es amtlich: Fernsehmoderator Stefan Raab muss einer jungen Frau 70.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er in seiner Show "TV total" anzügliche Witze über ihren Namen gemacht hat. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionsanträge beider Parteien zurück. Damit gilt das Urteil vom Februar.
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Karlsruhe - Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Februar 2004 ist nun rechtskräftig. 2001 und 2002 war mehrere Male ein Fernsehausschnitt in der ProSieben-Show zu sehen, der die damals 16-jährige Lisa Loch bei der Wahl zur Miss Rhein-Ruhr zeigte. Raab machte dazu anzügliche Bemerkungen über deren Namen und rückte sie mit Filmmontagen in die Nähe der Pornografie.

Zunächst hatte das Landgericht Essen der Frau 22.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das OLG Hamm erhöhte die Summe auf 70.000 Euro und ließ Revision nicht zu. Gegen diese Nichtzulassung legten sowohl die Klägerin als auch Raab Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die heute 19-Jährige wollte ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro durchsetzen, Raab dagegen die Aufhebung des Urteils erreichen.

Der sechste Zivilsenat lehnte die Zulassung der Revision nun ab. Beide Prozessparteien hätten weder aufgezeigt, dass der Fall grundsätzliche Bedeutung habe, noch dass eine BGH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts erforderlich sei. Das sind aber die drei Voraussetzungen, unter denen der BGH als höchste Gerichtsinstanz eingeschaltet werden kann. Mit der Nichtzulassung der Revision ist der Fall endgültig abgeschlossen.

Nach dem jetzt rechtskräftigen Urteil des Hammer Oberlandesgerichts hat Stefan Raab einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Minderjährigen begangen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 95/04