Urteil Rentner muss für Rosinenraub hinter Gitter
Gerade mal zwei Tüten Rosinen im Wert von 3,90 Euro hat ein Rentner gestohlen. Die Haftstrafe dafür ist beachtlich: Vier Monate muss der 63-Jährige in Haft. Der Rosinenräuber hatte allerdings eine lange Liste von Vorstrafen - und großen Appetit auf Trauben.
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Sondershausen - Der Mann hatte im Alter von 57 Jahren im thüringischen Kyffhäuserkreis und im Raum Nordhausen angefangen, vor allem Trauben und Rosinen zu stehlen, sagte Amtsrichter Christian Kropp heute. "Zu viel ist zu viel", begründete er das drastische Urteil. Der sechsfach vorbestrafte Rentner war zuletzt zu vier und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Dann ließ er sich im Dezember 2005 in Sondershausen abermals mit gestohlenen Rosinen erwischen. Der reuige Täter konnte seinen Richter während der Hauptverhandlung Anfang Juni nicht erweichen. Die Justiz mache sich unglaubwürdig, wenn sie beim Stehlen von geringwertigen Sachen die Augen verschließe, sagte Kropp. Das Urteil ist rechtskräftig.
sön/AP/dpa