Urteil: Urlaub ist Urlaub - DER SPIEGEL
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Urteil Urlaub ist Urlaub

Wenn ein Angestellter erstmal im Urlaub ist, darf ihn der Arbeitgeber auch in dringenden Fällen nicht zurückrufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der Arbeitgeber schulde dem Arbeitnehmer Urlaub.
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Erfurt - Deswegen müsse er ihm uneingeschränkt ermöglichen, seine Freizeit selbstbestimmt zu nutzen. Die Erfurter Richter erklärten damit die Kündigung eines Softwareentwicklers für unwirksam, der während seines Urlaubs aufgefordert worden war, in seinem Betrieb Arbeiten zu erledigen. Weil er das ablehnte, wurde er fristlos entlassen und ihm die Zahlung des Urlaubsgeldes verweigert.

Das BAG befand dagegen, der Arbeitgeber müsse vorher entscheiden, ob er den Urlaubsantrag des Arbeitnehmers genehmige oder wegen dringender betrieblicher Belange ablehne. Sei der Arbeitnehmer aber erst einmal frei gestellt, könne er nicht aus dem Urlaub zurück gerufen werden.