Urteil: Vor dem Gesetz sind alle Glatzen gleich - DER SPIEGEL
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Urteil Vor dem Gesetz sind alle Glatzen gleich

Bislang hatten männliche Beamte, die älter als 30 waren und unter Haarausfall litten, keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung, im Gegensatz zu ihren kahlen Kolleginnen. Dies müsse sich ändern, beschloss das Bundesverwaltungsgericht. Künftig gibt's auch für Herren einen Zuschuss für Perücken.
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Berlin - Das Gericht gab damit der Klage eines 50-jährigen Mannes aus Baden-Württemberg statt. Der Beamte leidet schon seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Weil er aber älter als 30 Jahre ist, war ihm die Beihilfe für eine ärztlich verordnete Perücke verweigert worden. Diese ausschließlich für Männer geltende Altersgrenze sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, begründete das Gericht seine Entscheidung. Denn dieses schreibe das strenge Gleichbehandlungsgebot vor. Obwohl kahle Frauen gesellschaftlich geringer akzeptiert seien, dürften sie künftig nicht länger bevorzugt werden.