Urteil: Wallraff darf nicht "Stasi-IM" genannt werden - DER SPIEGEL
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Urteil Wallraff darf nicht "Stasi-IM" genannt werden

Schlappe für den Springer-Verlag: Die Zeitungen des Medienhauses dürfen den Autor und Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff nicht als Stasi-Mitarbeiter bezeichnen. Das Hamburger Landgericht entsprach mit dem Urteil einer einstweiligen Verfügung Wallraffs.
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Hamburg - Autor Wallraff ("Ganz unten") hatte dem Verlag untersagen lassen, den Begriff "Stasi-IM Günter Wallraff" zu verwenden. Den Widerspruch des Verlages gegen die Verfügung lehnte das Gericht jetzt ab.

Keines der vom Verlag als Beweismittel vorgelegten Dokumente könne beweisen, dass Wallraff "wissentlich und willentlich" für den DDR-Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei, sagte der Vorsitzender Richter der Pressekammer, Andreas Buske, heute. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberlandesgericht möglich, teilte eine Gerichtssprecherin mit.