Urteil Wer den Chef "A...." nennt, fliegt
Mainz - Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung der Richter gilt dies auch dann, wenn sich der Mitarbeiter sofort entschuldigt. Eine solche "Entgleisung" störe das Betriebsklima so nachhaltig, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar sei (Aktenzeichen: 9 Sa 967/00).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte ihren Vorgesetzten mit den Worten: "Du bist ein Arschloch" beleidigt. Zu ihrer Entschuldigung machte sie geltend, der Vorgesetzte habe ihr nachgestellt. Konkrete sexuelle Übergriffe konnte sie allerdings nicht nennen.
Das LAG hielt der Klägerin daher vor, selbst wenn ihre Annahme zuträfe, dass der Vorgesetzte ihr nachgestellt habe, hätte sie sich an den Arbeitgeber wenden müssen. Keinesfalls sei jedoch eine solch grobe Beleidigung, wie sie die Klägerin ausgesprochen habe, gerechtfertigt gewesen.