Verbot von Irak-Debatten Der Maulkorbheld von Halle
Halle - Die Sprecherin von Thomas Leimbach seufzt nur noch gequält. Langsam sei ihr "der Mund faserig" vom vielen Reden, sagt Ulrike Butscher. Ununterbrochen klingelt das Telefon im Büro des Regierungspräsidenten von Halle. Ihre Abwehrversuche ähneln sich: "Herr Leimbach wird sich jetzt nicht mehr dazu äußern", sagt sie. Oder: "Wir haben beschlossen, dazu nichts mehr zu sagen." Variation Nummer drei: "Es besteht kein weiterer Klärungsbedarf." Punkt. Schluss. Sie will nicht mehr.
Kein Klärungsbedarf? Die Feststellung verblüfft angesichts der zahlreichen Anrufe. Man möchte schon gerne wissen, warum es Leimbach offenbar dringend war, den Kreistagen und Stadträten in seinem Aufsichtsbereich zu verbieten, sich zur Irak-Krise zu äußern. Per Rundverfügung hat der CDU-Politiker die Kommunen in ihre Schranken gewiesen: Ihre öffentlichen Aufgaben seien "nur die, die in der örtlichen Gemeinschaft verwurzelt oder auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben", heißt es in dem Erlass.
Klartext: "Bei 'Irak-Resolutionen' ist ein örtlicher Bezug nicht erkennbar und eine Zuständigkeit der Gemeinden und Landkreise nicht gegeben." Zahlreiche Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte hatten in den vergangenen Tagen Beschlüsse gegen einen Irak-Krieg gefasst. Ein Vorgang, den der Regierungspräsident nicht dulden wollte.
Leimbach begründet sein Nein zu Irak-Resolutionen juristisch und verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1991. Das lege fest, dass Kommunen "die ihnen gesetzlichen rechtlichen Schranken" überschritten, wenn sie "für oder gegen eine Politik Stellung nehmen, die sie nicht als Einzelne besonders betrifft", schreibt der CDU-Politiker.
Viel mehr sei dazu nicht zu sagen, findet Butscher und verschanzt sich hinter der Aufgabenbeschreibung des Regierungspräsidiums: "Eine Behörde, die darauf achten muss, dass die Gesetze eingehalten werden."
Kritiker auf allen politischen Ebenen sprechen von einem "Maulkorb-Erlass" und fürchten eine Beschneidung der Meinungsfreiheit. "Das mag ja alles formaljuristisch so sein, wie Limbach es darstellt", sagt der Europa-Abgeordnete für Sachsen-Anhalt, Ulrich Stockmann (SPD). "Aber es geht hier doch um etwas ganz anderes: Das ist ein politischer Vorgang." Es gebe kein höherwertiges Rechtsgut als das Recht auf Freiheit der Meinung und Rede. Wenn die Kommunen Stellung bezögen, sei das durch Verfassung und EU-Recht gedeckt. Limbach versuche per Erlass, Gemeinden und Städte mundtot zu machen, empört sich Stockmann. "Ich dachte, mich rührt der Schlag."
Manfred Püchel, Fraktions-Vorsitzender der SPD-Opposition im Landtag und ehemaliger Innenminister, hat kein Verständnis für Leimbachs Erlass. Der Regierungspräsident sei nicht zum Handeln verpflichtet gewesen. Stichwort Opportunitätsprinzip: Die Kommunalaufsicht kann einschreiten, muss es aber nicht. "Das war eine Fehlentscheidung", sagt Püchel. "Es kann nicht angehen, dass alle Welt bei einem so wichtigen Thema diskutiert und Stellung bezieht und Kommunalpolitiker zum Schweigen verpflichtet werden."
Auch unter den gemaßregelten Kommunalpolitikern wird Protest laut. Hans-Peter Sommer (CDU), Landrat des Kreises Mansfelder Land, fühlt sich bevormundet. Der Irak-Beschluss seines Kreistages sei demokratisch legitimiert. "Politische Meinungsbildung muss erlaubt sein", fordert Sommer. Kreistagsmitglieder seien laut Landes-Gemeindeordnung dem Gemeinwohl und ihrem eigenem Gewissen verpflichtet. In ihrer Resolution appellieren sie an Bundes- und Landesregierung: "Verhindern Sie durch Ihre Haltung gegenüber einer kriegerischen Lösung ein neues Schuldigwerden des deutschen Volkes und unsägliches Leid für andere Völker." Der Landrat sieht "keinerlei Notwendigkeit", irgendetwas daran zu ändern.
Ein Parteikollege auf Stadtebene, dessen Parlament ebenfalls eine Irak-Resolution verabschiedet hat, argumentiert, Stadträte seien als Vertreter politischer Parteien zur Meinungsäußerung berechtigt. In Dessau beschloss das Gremium am Mittwoch eine Erklärung gegen den Irak-Krieg, getragen von allen Fraktionen. Auch hier verweist man auf das Recht, als Kommunalpolitiker Stellung zu aktuellen, überregionalen Themen zu beziehen.
Ja, ja, das sei natürlich so, sagt Butscher und holt einmal tief Luft, um dann doch einmal mehr für die Haltung Leimbachs zu streiten: "Jeder kann sich äußern, so viel er möchte. Jeder kann an Lichterketten teilnehmen, demonstrieren und protestieren. Jeder darf gegen den Krieg sein." Aber? "Nur als Privatperson."
Was geschieht nun mit den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten, die Beschlüsse zum Irak-Krieg bereits gefasst haben und nicht bereit sind, diese zurück zu ziehen? "Das ist ein innerbehördlicher Vorgang, zu dem wir uns nicht äußern", sagt Butscher. Bisher sei noch nichts passiert.
EU-Parlamentarier Stockmann hat einen Tipp für seine Kollegen in den Kommunen parat: Sie sollten doch künftig Beschlüsse zum Irak-Krieg mit Auswirkungen auf ihren Ort und das Land begründen. "Zu denken ist da an die innere Sicherheit und an eine verschärfte Rezession, unter der die angespannten Kommunalfinanzen leiden werden", schlägt der SPD-Politiker vor. Schon sei der örtliche Bezug da - und alle Beteiligten glücklich.