Vergewaltigungs-Prozess "Zum Zielen zu betrunken"
Meldorf - Vitali S., der an Himmelfahrt in der Innenstadt von Heide (Schleswig-Holstein) über eine 14-Jährige hergefallen sein soll, sagte zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht in Meldorf, er habe das Mädchen in der Fußgängerzone auf die Wange oder die Nase geküsst. Den Mund seines Opfers habe er nicht getroffen. "Vielleicht hatte sie sich weg gedreht, oder ich war zum Zielen zu betrunken." Zum Tatzeitpunkt, am 29. Mai, gegen 22.30 Uhr hatte der Mann rund drei Promille Alkohol im Blut.
Das Mädchen hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, der Mann habe sie in der Fußgängerzone vergewaltigt. Etliche Passanten, die die Tat beobachteten hätten, seien ihr nicht zu Hilfe gekommen, obwohl sie sie direkt angesprochen habe.
Vor Gericht sagte das Mädchen, das als Nebenklägerin auftritt, unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Wie es heißt, hat sie ihre früheren Aussagen wiederholt.
Zu dem Prozess waren auch acht Zeugen geladen - darunter Passanten gegen die selbst Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung laufen. Vor Gericht sagten einige der Zeugen aus, sie hätten den Vorfall für die Rangelei eines betrunkenen Pärchens gehalten.
Vitali S. blieb bei seiner Behauptung, er habe das Mädchen auf einer Bahnfahrt zwischen Meldorf und Heide kennen gelernt. Sie habe sich im Zug auf einen gegenüberliegenden Platz gesetzt. "Ich hatte den Eindruck, sie wolle Freundschaft schließen", sagte der Angeklagte. Das Mädchen hatte dagegen ausgesagt, der Mann sei plötzlich über sie hergefallen.
Warum er sein Opfer trotz dessen Hilferufe in der Fußgängerzone festhielt, konnte Vitali S. nicht eindeutig beantworten: "Vielleicht ist bei mir etwas ausgehakt." Er habe das Mädchen lediglich berührt, mehr sei nicht gewesen.
Unklar ist, inwiefern der Mann überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden kann. Da er zum Zeitpunkt der Tat sturzbetrunken war, könnte er schuldunfähig oder nur vermindert schuldfähig sein.
Das Urteil soll in drei Wochen verkündet werden.