Verhörmethoden Daschner streitet Foltervorwürfe erneut ab
Frankfurt am Main - Zum Ende der Beweisaufnahme ergriff Daschner heute noch einmal das Wort vor dem Frankfurter Landgericht: Daschner verteidigte sein Vorgehen gegen Magnus Gäfgen damit, dass er aufgrund der angenommenen Lebensgefahr für den entführten Jakob unmittelbaren Zwang gegen den Jurastudenten angeordnet habe.
Zudem verwies er auf zwei andere Fälle von Kindesentführungen in Nordrhein-Westfalen. In beiden Fällen sei intensiv erörtert worden, gegen den Geldabholer Gewalt anzudrohen und anzuwenden, wenn dieser erkennbar den Aufenthalt des Kindes wüsste und trotz akuter Lebensgefahr nicht nennen würde. Damals habe die Staatsanwaltschaft die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme eindeutig im Landespolizeigesetz gesehen. Daschner verwies auch auf den Fall des elfjährigen Dennis, der vor mehr als zehn Jahren verschleppt und in eine Kiste eingesperrt worden war. Polizisten sollen den Tatverdächtigen verprügelt haben, bis er das Versteck preisgab. Der Junge wurde danach lebend befreit.
Daschner hatte am 1. Oktober 2002 einen Kriminalhauptkommissar angewiesen, Jakobs Entführer Gewalt anzudrohen, wenn er nicht den wahren Aufenthaltsort Jakobs preisgäbe. Dabei, so sagte Daschner heute, habe es sich um eine "Ultima Ratio", ein allerletztes Mittel zur Rettung Jakobs gehandelt.
Der Polizeivizechef ist wegen Verleitung zur schweren Nötigung unter Missbrauch seiner Amtsbefugnisse und seiner Stellung als Amtsträger angeklagt, der Hauptkommissar, der Daschners Befehl ausführte, steht wegen schwerer Nötigung vor Gericht.
Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sind für kommenden Donnerstag angesetzt. Das Urteil soll am 20. Dezember gesprochen werden.