Werbung Manfred Krug siegt gegen MobilCom
Düsseldorf - Mit dem Urteil entsprachen die Richter des Düsseldorfer Landgerichts den Maximalforderung des Schauspielers. In dem Urteilsspruch hieß es, Krug sei durch die Werbung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden.
In TV-Spots, die 1998 verbreitet wurden, hatte das Unternehmen behauptet, Manfred Krug telefoniere mit MobilCom. Dabei ist er seit Jahren für das Konkurrenzunternehmen, die Telekom, als Werbeträger aktiv. Tatsächlich hatte MobilCom einen Manfred Krug engagiert, der jedoch außer dem Namen keine Ähnlichkeiten mit dem Schauspieler aufwies. Doch diese Erklärung ließ das Gericht nicht gelten.
"Die Summe ist nicht als Schmerzensgeld zu sehen", erklärte Krugs Rechtsanwalt Klaus-Jürgen Michaeli gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Es handelt sich um Schadenersatz, den Herr Krug dafür erhalten hat, dass er ohne sein Zutun als Werbefigur ausgebeutet worden ist."
Um die Höhe des Schadenersatzes einzuschätzen, holte das Gericht ein Gutachten ein. Die nun festgelegte Summe orientierte sich dabei an der zu erwartenden Summe, die der Schauspieler erhalten hätte, wenn er sich von dem Unternehmen tatsächlich hätte engagieren lassen.