Zerstückelter Bauer "Keine spritzende Blutung"
Ingolstadt - Sowohl die Tötung als auch die Zerlegung des Bauern könnten relativ unblutig abgelaufen sein, sagte der Rechtsmediziner heute vor dem Ingolstädter Landgericht aus. "Nach Reinigungsmaßnahmen musste man keine Spuren finden", heißt es in dem Gutachten. Von der Leiche des seit drei Jahren verschollenen Landwirts Rudolf R. fehlt bisher jede Spur. Auch die Tatsache, dass keine DNA-Spuren am mutmaßlichen Tatort gefunden wurden, sei nicht ungewöhnlich: "Es wird wahrscheinlich nicht zu spritzender Blutung gekommen sein", so der Rechtsmediziner.
Der 21-jährige Verlobte der Tochter hatte die grausige Tat in einem mittlerweile widerrufenen Geständnis detailliert geschildert. Er habe den Landwirt unter den Anfeuerungsrufen seiner Freundin, deren Schwester und der Mutter im Kellerraum des Gehöfts in Neuburg an der Donau getötet, hatte der Angeklagte zunächst berichtet. Am Tag darauf hätten die vier die Leiche mit Messer, Axt und Säge zerteilt, die Teile zerkocht und den sieben Hofhunden zum Fraß vorgeworfen.
Die Schilderungen des Angeklagten zum Todeskampf des Opfers, zum Ablauf und zur Dauer der Leichen-Zerstückelung beurteilte der Rechtsmediziner heute als weitestgehend stimmig. "Es ist nichts dabei, das völlig an der Sache vorbei geht, aber ich würde mehr Details erwarten", fasste der Gutachter am Rande der Verhandlung zusammen. Erfahrungen mit der Hausschlachtung von Tieren würden in jedem Fall ausreichen, um eine anatomisch korrekte Beschreibung einer Leichen-Zerkleinerung abzugeben - auch wenn diese erfunden sei. Unstimmig bleibt laut Gutachten das Fehlen von Knochen, die der Angeklagte im Misthaufen vergraben haben soll. "Von diesen Knochen müssten zumindest Rückstände übrig geblieben sein", hieß es. Die früheren Angaben des Tatverdächtigen gelten als das wichtigste Indiz der Anklage. Sachbeweise dafür gibt es allerdings nicht.
Den bisherigen Ermittlungen zufolge galt das Opfer als alkoholkranker Tyrann, der seine Familie demütigte, wann immer ihm der Sinn danach stand. Bei Befragungen durch einen Landgerichtsarzt hatten die Töchter angegeben, vom Vater sexuell missbraucht worden zu sein.
Da das Gutachten des Münchner Rechtsmediziners nicht in schriftlicher Form vorlag, lehnten die Verteidiger schon zu Beginn der Verhandlung alle drei Richter ab. "Das Vertrauen der Angeklagten in ihre Unvoreingenommenheit ist zerstört", sagte der Verteidiger der älteren Bauerstochter, Norbert Feldmeier. Die Angeklagten schweigen sich vor Gericht weiter aus.