Zugunglück von Brühl: Behörde räumt Fehler der Bahn ein - DER SPIEGEL
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Zugunglück von Brühl Behörde räumt Fehler der Bahn ein

Das Eisenbahn-Bundesamt hat erstmals zugegeben, dass es an der Fahrtstrecke des Unglückzugs von Brühl falsche und verwirrende Signale und weitere fehlerhafte Hinweise gegeben hat. Damit bestätigte es einen Fernsehbericht und revidierte voreilige Beschuldigungen.
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Bonn - Die Auswertung von Filmmaterial des Westdeutschen Rundfunks sowie weitere Untersuchungen hätten ergeben, dass die Beschilderung fehlerhaft gewesen sei, sagte ein Sprecher des Amtes am Freitag in Bonn.

Damit steht fest, dass das Unglück nicht allein auf ein Versehen des Lokführers zurückzuführen ist. Vom Lokführer selbst, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt, lagen immer noch keine Angaben zum Unfallhergang vor. Bereits zwei Tage nach dem Unglück hatte das Eisenbahn-Bundesamt dem 28-Jährigen die Alleinschuld an der Katastrophe gegeben.

Der Nachtexpress Amsterdam-Basel war in der Nacht zum 6. Februar mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit von 122 Stundenkilometern an einer Weiche beim Brühler Bahnhof entgleist. Erlaubt waren nur 40 Stundenkilometer. Acht Reisende wurden getötet und 149 verletzt.

Neben dem falschen Geschwindigkeits-Signal habe es in den Anweisungen für die Durchfahrt des Baustellenbereichs beim Brühler Bahnhof "verschiedene Mängel" gegeben, erklärte das Amt. Darunter seien auch "Schreibfehler" gewesen.

Zu den Filmaufnahmen hieß es jedoch einschränkend, sie seien mindestens 18 Stunden nach dem Unglück entstanden. "Diese Aufnahmen bilden daher keine zuverlässige Grundlage für eine Ursachenermittlung."

Laut der Behörde war nach dem Filmmaterial zum Zeitpunkt des Unglücks in der Nacht zum 6. Februar rechts an der Fahrtstrecke des Unglückszugs ein Signalhinweis mit der Ziffer neun angebracht. Dies bedeutete eine Höchstgeschwindigkeit von 90 Stundenkilometern. Richtig wäre aber eine Geschwindigkeit von 40 Stundenkilometern gewesen, die ein anderes Signal angezeigt hatte. Das Signal mit der Neun hätte erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt werden sollen - nach dem Ende der Bauarbeiten, erläuterte der Sprecher.

Eine anfängliche Vermutung, dass der Lokführer nur unzureichend ausgebildet gewesen sei, habe sich nicht erhärtet. Offen bleibe aber, ob seine kurze Fahrpraxis im schnellen Reisezugverkehr auf den Eisenbahnstrecken des Bundes "für das Unfallereignis begünstigend gewirkt" habe.

Die genaue Unglücksursache ist damit nach wie vor nicht endgültig geklärt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen eine Fahrdienstleiterin der Bahn im Stellwerk von Brühl. Sie soll nach bisher unbestätigten Berichten dem Lokführer unzureichend über die zu befahrende Umleitung auf das Ausweichgleis informiert haben. So habe sie es unterlassen, den Lokführer über Funk auf die Weichenstellung im Bahnhof Brühl aufmerksam zu machen.