Zurwehme-Prozess Urteilsspruch am Donnerstag?
Koblenz - Nach den Plädoyers des Anwalts der Angehörigen und der Verteidiger werde das Gericht entscheiden, ob es noch am selben Tag das Urteil spreche, sagte der Sprecher des Landgerichts, Stephan Rüll, am Mittwoch. Die Anklage legt dem 57-Jährigen neben anderen Straftaten vor allem den Mord an zwei Ehepaaren in Remagen im März 1999 zur Last.
Rund drei Monate vor den Morden in Remagen war der bereits wegen Mordes einsitzende Zurwehme nicht mehr von einem Freigang in die Justizanstalt Bielefeld-Senne zurückgekehrt. Mit einer der bislang größten Fahndungsaktionen in Deutschland hatte die Polizei bundesweit nach dem Gewaltverbrecher gefahndet und ihn schließlich im August 1999 in Greifswald festgenommen. Während Zurwehme damals die Morde zugab, verweigerte er im Prozess die Aussage dazu. Nur die versuchte Vergewaltigung einer 15-Jährigen im niedersächsischen Stadthagen hatte der 57-Jährige gestanden, um dem Mädchen eine Zeugenaussage vor Gericht zu ersparen.
Während des Prozesses war die Verteidigung mit ihren Versuchen gescheitert, Oberstaatsanwalt Peter Schmickler und die psychiatrische Gutachterin Konstanze Jankowski wegen Befangenheit zu ersetzen. Jankowski hatte Zurwehme Schuldfähigkeit für die ihm vorgeworfenen Taten bescheinigt und seine Sicherungsverwahrung angeraten.