90 Tagessätze für Daum? - DER SPIEGEL
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STRAFJUSTIZ 90 Tagessätze für Daum?

• aus DER SPIEGEL 6/2002
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Vor dem Ende steht offenbar der Prozess gegen Christoph Daum, 48. Die Staatsanwaltschaft halte es für »vorstellbar«, das Verfahren mit einer Zahlung von 90 Tagessätzen zu beenden, heißt es. Ein Beweis für den Vorwurf, der Ex-Bundesligatrainer habe in 63 Fällen drei bis fünf Gramm Kokain gekauft und außerdem zur Beschaffung von 100 Gramm angestiftet, ergab sich in 15 Sitzungstagen nicht. Bei 90 Tagessätzen müsste Daum einige 10 000 Euro zahlen, er gälte damit aber nicht als vorbestraft. Die negative Resonanz in der Presse, so Kenner des Verfahrens, habe Generalstaatsanwalt Norbert Weise bewogen, auf einen raschen Abschluss zu drängen.

Befördert hat diese Entwicklung offenbar die Skepsis, mit der die Ankläger dem einstigen Hauptbelastungszeugen Franz R. begegnen. Gegen ihn wird inzwischen nicht nur ermittelt, weil er versucht haben soll, die Daum-Anwälte zu erpressen. Es besteht auch der Verdacht, dass R. in den Niederlanden selbst Kokain erwarb und einen Mitangeklagten Daums zum Drogenkonsum verführte. Unter dem Decknamen »Klaus« soll R. zudem bis kurz vor Prozessbeginn für die Ermittlungsbehörden als Spitzel tätig gewesen sein. In der Anklageschrift taucht er als Zeuge auf. Der Verdacht liegt nahe, dass er maßgeblich an einer »Inszenierung« der Anklage beteiligt gewesen sein könnte.

Auch ein zweiter zentraler Punkt der Vorwürfe bröckelt: Im August 2001 hatte Daum, der zurzeit in Istanbul arbeitet, den Kölner Gutachter Herbert Käferstein verklagt. Käferstein sollte nicht behaupten dürfen, Daums Haar hätte einen hohen Kokainwert enthalten. Käferstein erklärte dazu, er könne nicht sagen, ob die untersuchten Haare wirklich von Daum stammten, da diese »nicht im Institut dem Kläger persönlich entnommen wurden": »Es ging hier nur um die Frage ,positiv oder negativ'.« Käferstein will auch nie behauptet haben, dass Daums Haar einen Kokainwert von 72 Nanogramm pro Milligramm »plus/minus 13« enthalte. Die Justiz wusste von dieser Einlassung seit dem 29. Oktober. Nachdem sie öffentlich wurde, stehen die Strafverfolger nun peinlicherweise mit leeren Händen da. Und Daum wird sich fragen: Wofür eigentlich 90 Tagessätze?

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