Ab nach Stammheim? - DER SPIEGEL
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TERRORPROZESS Ab nach Stammheim?

• aus DER SPIEGEL 14/2002
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Ein bizarrer Juristenstreit gefährdet den Beginn des Frankfurter Prozesses gegen fünf mutmaßliche al-Qaida-Terroristen. Der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) hatte den Prozessbeginn auf den 16. April festgelegt. In dem Verfahren wollen die Richter klären, ob die Beschuldigten einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg geplant haben. Getagt werden soll in einem Gerichtsgebäude mitten in Frankfurt.

Andere Richter und Staatsanwälte der Main-Metropole wollen nun die Verlegung des spektakulären Prozesses in den Hochsicherheitstrakt nach Stuttgart-Stammheim erreichen, weil sie Anschläge und eine Einschränkung ihrer Arbeitsmöglichkeiten durch rigide Sicherheitschecks befürchten. Eine Verlegung kann der Bundesgerichtshof (BGH) bei »Gefährdung der öffentlichen Sicherheit« anordnen. In einer Stellungnahme an die Bundesrichter hat die Bundesanwaltschaft inzwischen aber gegen den Plan votiert, weil keine außerordentliche Gefahr herrsche. Der BGH wird voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden. Sollten sich die obersten Richter nicht der Auffassung des Generalbundesanwalts anschließen, dürfte der Prozessbeginn nicht zu halten sein, fürchten OLG-Richter.

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