Abwehr lästiger Fragen - DER SPIEGEL
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VISA-AFFÄRE Abwehr lästiger Fragen

Interne Unterlagen dokumentieren, wie das Innenministerium und das Auswärtige Amt die Schleuser-Ermittlungen der Kölner Justiz behinderten.
• aus DER SPIEGEL 14/2005
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Otto Schily ist ein Mann mit vielen Aufgaben. Der Innenminister hat die Zuständigkeit für Kriminalitätsbekämpfung und Katastrophenschutz, für Spätaussiedler, Datenschutz, Sportförderung. Und noch etliches mehr. Doch ein wolkiger Ehrentitel hat es ihm besonders angetan.

»Ich bin der Verfassungsminister«, sagt der ehemalige Rechtsanwalt gern und kann die Prinzipien des Grundgesetzes aufsagen wie einen Kinderreim: »Jede Staatsanwaltschaft, jedes Gericht entscheidet frei. Diesen Grundsatz achte ich.«

Doch wie es so ist mit Prinzipien, im Alltag sind sie häufig hinderlich.

So lieferte sich zwar Schily im März 2000 mit Hingabe ein inzwischen öffentlich gut dokumentiertes Duell mit seinem Kabinettsrivalen Joschka Fischer um die Visapolitik. Doch zweieinhalb Jahre später arbeiteten Innenressort und Auswärtiges Amt plötzlich voller Harmonie zusammen.

Es ging darum, lästige Fragen der Justiz abzuwehren. Interne Unterlagen belegen jetzt, mit welcher Energie dabei Ermittlungen behindert wurden. Mitarbeiter beider Häuser einigten sich auf Sprachregelungen, Spitzenbeamte heckten aus, wie man Akten und Aussagegenehmigungen verweigern könne, die Verwaltungen taten alles, um Fehler zu verheimlichen.

Die Geschichte beginnt Ende September 2002, als in den Ministerien ein Brief aus Köln eingeht. Dort ermittelt Oberstaatsanwalt Egbert Bülles gegen den Schleuser Anatoli Barg. Er hat den Verdacht, dass Tausende Osteuropäer Visa erschlichen, weil die Behörden die Kontrollen nahezu eingestellt hatten. Er bittet um Aussagegenehmigungen für hohe Beamte.

Die Ministerien reagieren nervös. Das Personalreferat des Auswärtigen Amtes sieht keinen Grund, den Zeugenauftritt der Beamten zu verhindern. Doch die Kollegen aus dem Innenressort melden Bedenken an - denen sich das Außenamt anschließt.

Es vergehen zwei Monate, dann bekommt Bülles eine Antwort: Die Beamten dürften erst aussagen, wenn klar sei, wozu sie überhaupt befragt würden. Schließlich gelte es, »eine unberechtigte Beeinträchtigung von Ruf und Ansehen oberster Bundesbehörden und deren Mitarbeitern zu verhindern«, teilt der Leiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes mit.

Fahnder Bülles gibt nicht auf. Ende November bittet er den Bundesgrenzschutz (BGS), Details der Visapraxis an der deutschen Botschaft in Kiew in Erfahrung zu bringen. Über die BGS-Inspektion des Flughafens Köln/Bonn stellt er seine Fragen an die Konsularabteilung der Vertretung. Bülles will etwa wissen, ob die Botschaft auch dann Visa ausstelle, wenn der Verdacht bestehe, dass die Antragsteller in Westeuropa schwarzarbeiten wollten.

Die Botschaft meldet die Anfrage umgehend nach Berlin. Dort wird gemauert. »Wenn die Staatsanwaltschaft was will, sollte sie schon selbst den Mut haben, das zu wollen, und nicht die BGS-Inspektion vorschicken«, schreibt der stellvertretende Visareferatsleiter in einer E-Mail.

Bülles wird nicht einmal ein Ansprechpartner für weitere Fragen genannt. Die Diplomaten befürchten, dass der zuständige Kollege auf der Zeugenliste des Kölner Schleuser-Prozesses landen könnte. »Und daran haben wir ja nun gar kein Interesse«, schreibt eine Beamtin in einer Mail.

Der Staatsanwalt muss sich bei seinen Ermittlungen also weiter auf Akten stützen. Die belegen für ihn so eindeutig das Versagen der Behörden, dass er im August 2003 in einem Interview erklärt, Schleusungen hätten »quasi unter den Augen und mit Hilfe der Ministerien« stattgefunden.

Nun ist die Spitze des Innenressorts empört. Nur vier Tage nach dem TV-Auftritt entwirft Schilys Apparat einen Brief an Dieter Schubmann-Wagner, den Staatssekretär im Düsseldorfer Justizministerium: »Geradezu absurd und nicht hinnehmbar« seien die Behauptungen von Bülles.

Der Brief wird nicht abgeschickt. Stattdessen ruft Schilys Staatssekretär Lutz Diwell den Kölner Generalstaatsanwalt Georg Linden an. Zufrieden stellt Diwell danach in einer Gesprächsnotiz fest, dass Linden ("mir persönlich bekannt") seine Verärgerung über Bülles teile und »Anlass zu aufsichtlichen Gesprächen« sehe.

Am 25. September 2003 zeichnet der Minister eine Vorlage ab, in der von Diwells Telefonat berichtet wird. Offenbar teilt Schily die Abneigung seines Spitzenbeamten gegen Bülles. Der hat im Zuge seiner Ermittlungen auch ein Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen Achim H. eingeleitet - einen Beamten des Innenministeriums. Bülles fordert Akten an, Schily verweigert die Zusammenarbeit.

»In der gemeinsamen Rücksprache mit Herrn Abteilungsleiter Z und Herrn Abteilungsleiter M vom 2. April hat Herr Minister entschieden, dass die erbetenen Unterlagen bis auf weiteres der Staatsanwaltschaft Köln nicht zugänglich gemacht werden«, heißt es in einem internen Vermerk des Hauses Schily vom 6. Mai 2004. Bülles hat das Verfahren gegen H. derweil an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben.

In vier Wochen beginnt vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen den Versicherungsmakler Heinz Kübler, dessen behördlich anerkannte Reiseschutzpässe das Schleuser-Geschäft erheblich erleichterten. In der Anklageschrift hat Bülles 18 Zeugen aus dem Auswärtigen Amt und dem Innenministerium benannt. Dann, sagt er, beginne »das Rückspiel«. RENÉ PFISTER

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