Abwendung von Schaden - DER SPIEGEL
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Briefe

Abwendung von Schaden
• aus DER SPIEGEL 40/1976
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Abwendung von Schaden

(Nr. 39/1976, Panorama)

Sie melden, daß ich »unter Berufung auf ein negatives Einzelanweisungsrecht des Verlegers gegenüber der Redaktion« die Nichtveröffentlichung eines Artikels über die Beta-Film verlangt habe, weil Unternehmensinteressen berührt seien. Diese Darstellung ist nicht richtig. Meinen Wunsch, zur Zeit von einer Veröffentlichung abzusehen, habe ich der Chefredaktion und dem Beirat des »Stern« gegenüber damit begründet, daß das Ansehen des Blattes, seiner Redaktion und insbesondere das des Autors des Artikels Schaden nehmen könnte. Jedermann werde diesen Artikel vor dem Hintergrund der beabsichtigten Gruner + Jahr-Aktivitäten auf dem Filmsektor interpretieren, wobei sich zwingend der Eindruck ergeben müßte, daß sich Gruner + Jahr den Zugang zu diesem neuen Markt durch einen publizistischen Angriff auf den Hauptkonkurrenten erleichtern wolle. Die »Stern«-Redaktion dürfe sich nicht dem Verdacht aussetzen, sie lasse sich als Vehikel für geschäftliche Ziele des Verlages mißbrauchen.

Hamburg DR. MANFRED FISCHER Vorstandsvorsitzender Gruner + Jahr AG

Der Gesamtauflage dieser SPIEGEL-Ausgabe ist eine Postkarte des Haufe-Verlages. Freiburg. beigeklebt.

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