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Briefe

ABWERTUNG
• aus DER SPIEGEL 28/1961
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ABWERTUNG

Weil Frau Rohrbach so dreist war, sich ungeniert zu genehmigen, was die sie belastenden Zeuginnen sich verkneifen müssen, mußte sie einfach die Gattenmörderin sein! Fromme Einfältigkeit neigt leicht dazu, den nicht mit Sicherheit auszuschließenden Justizmord zu bagatellisieren, da ja dem unschuldig Hingerichteten im Himmel hundertfältiges Entgelt für die erlittene Unbill winkt: »Das immer wieder gegen die Erlaubtheit der Todesstrafe angeführte Argument von der nicht absolut auszuschließenden Möglichkeit eines Fehlurteils, des Justizmordes«, so beschließt der Jesuit Wilhelm Bertrams seine Erörterungen in den »Stimmen der Zeit«, »wird psychologisch naturgemäß dort stärkeren Eindruck machen, wo die Hinordnung des Menschen auf ein jenseitiges Ziel, auf Gott, geleugnet wird; wo aber dieses Ziel anerkannt wird, verliert dieses Argument seine Durchschlagskraft gegen die institutionell als notwendig erwiesene Todesstrafe.«

Aachen DR. PHIL. WERNER SCHMITZ

Wenn es möglich ist, daß Kriminalpolizei, Sachverständige, Staatsanwalt und Gericht so verhängnisvoll zusammenwirken wie hier, so kann die Folgerung nur lauten: Auf keinen Fall Wiedereinführung der Todesstrafe!

Hamburg WILHELM PLAGEMANN

Für eine Ehebrecherin und des Gattenmords Verdächtige stellt sogar der SPIEGEL seine Titelseite zur Verfügung!

Lünen (Westfalen) WALTER KÖNIG

Historisch betrachtet zählen Dummheit, Bosheit und Willkür nun einmal zu den Säulen der Strafjustiz, deren unschuldige oder ungerecht verurteilte Opfer

die gerecht Gerichteten an Zahl übertreffen dürften - von den zu Tode gepeinigten Hexen und in Öl gesottenen Falschmünzern früherer Tage bis hin zu den strangulierten Schwarzhörern zur Zeit Freislers. Ihr aufschlußreicher Bericht entlarvt den Glauben, die Rechts »Wissenschaft« habe sich von dem verheerenden Einfluß solcher Niedrigkeiten freimachen können, als eine in der trügerischen Sicherheit bürgerlicher Stuben gehätschelte Illusion.

Bad Kissingen NORBERT WILLERDING

Solange man die Leute so behandelt, weil sie lasterhaft sind, mag sich mancher Bundesbürger in seiner Moralität gefallen; aber was dann, wenn einmal eine andere Meinung zum Laster gestempelt werden sollte?

Stuttgart H. RÖSSLER

Aus der Erfahrung eines langen Lebens heraus habe ich, Jurist seit 1906, mit Zweitem Großen Staatsexamen seit Januar 1914, die bitter-traurige Erkenntnis gewonnen, daß die Allmacht solcher »Gerichtsherren« à la Heukamp - sie finden sich überall in deutschen Landen - trotz aller politischen Wandlungen die gleiche geblieben ist. Heute wie früher stammen sie aus jenen konfessionell-konservativen Kreisen, die selbst nach der Machtübernahme durch Hitler für sich und ihre Kaste Morgenluft witterten.

Zu diesem Bild gehört denn auch die seit den Tagen des Leipziger Reichsgerichts übliche Überbewertung des beamteten Sachverständigen - nicht nur in Strafprozessen -, trotz aller Warnungen, gerade von berufener Seite, amtlichen Gutachtern vor privaten nicht ohne weiteres den Vorzug zu geben. Mit einer Leichtfertigkeit sondergleichen wird beispielsweise in zahllosen Rentenverfahren mit ein paar nichtssagenden Worten selbst das Gutachten von Kapazitäten (mitsamt Röntgenaufnahmen) abgelehnt.

Oberalteich (Bayern) F. VON DER HEYDEN

Ihre Studie über das Gutachter-Unwesen darf ohne Übertreibung als eine publizistische Großtat angesehen werden. Was Sie zusammentrugen, waren Beispiele dafür, daß Strafrichter auch heute noch leichtfertig mit elementaren Rechten umgehen, auf die jeder Mensch Anspruch hat.

Karlsruhe WOLFGANG KOPPEL

Es ist eine unerfreuliche Methode vieler Staatsanwaltschaften, sich gewisser Sachverständiger zu bedienen, von denen es sich herumgesprochen hat, daß sie Gutachten meist nach den Wünschen und Anregungen der Staatsanwaltschaft gestalten oder zumindest den Staatsanwaltschaften gegenüber äußerst entgegenkommend sind.

So kommt es, daß beispielsweise an einem Ort wie München auch auf dem Gebiet der Psychiatrie international hochangesehene Wissenschaftler sehr selten als Sachverständige von den Staatsanwaltschaften eingesetzt werden, weil sie - einzig und allein geleitet von ihrer wissenschaftlichen Überzeugung und ihren Erfahrungen - in ihren Gutachten außerordentlich vorsichtig und zurückhaltend sind. Dagegen gibt es Sachverständige, die, obwohl sie keinerlei wissenschaftlichen Ruf genießen, dermaßen mit Gutachten von den Staatsanwaltschaften bedacht werden, daß die Erstellung eines einfachen medizinischen Gutachtens oft sechs Monate und länger dauert.

Diese lange Zeit der »Begutachtung« führt selbstverständlich zu schweren wirtschaftlichen Schädigungen für die Personen, die in die Mühle staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren geraten sind. Trotz verzweifelter Hinweise der Verteidiger darauf, daß der Lieblingssachverständige der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts überlastet sei, nimmt die Justiz nicht selten lieber eine unnötig lange Dauer eines Verfahrens in Kauf, als daß sie einen bekannt objektiven Wissenschaftler hinzuzieht.

München DR. JUR. F. J. BERTHOLD

Ist es vertretbar, daß ein nichtsachverständiger Richter entscheidet, wer sachverständig genug ist, eine prozeßentscheidende Frage zu beantworten?

Koblenz ALWINE NICKEL

Habe heute Grießbrei gegessen; könnte damit Spezial-Specht nachweisen, daß ich nicht am 11. 4.30 geboren wurde?

Stuttgart WERNER TRAUB

Reich an Erfahrung (30 Jahre!) müßte Herr Specht doch sofort entdeckt haben, daß dem Malerblut Rohrbachs der spezifische Niederschlag fehlte, den die Schwarzarbeit im allgemeinen verursacht. Das Fehlen dieser Schwarzarbeitspartikel ist doch ein schreiender Beweis dafür, daß Rohrbach vor Antritt seiner Schwarzarbeit beim Bauern das Leben lassen mußte.

Aachen ROLF LEPPING

... aufschlußreich, zu erfahren, daß der Experte für Todesursachen, Professor Dr. Specht, dem ein Menschenleben nur wenig Kopfzerbrechen abfordert, sich inzwischen dem militärischen Sektor zugewandt hat, um seine gloriosen Erkenntnisse nunmehr auch breiteren Kreisen zugute kommen zu lassen.

Hamburg WALTER SCHRÖTER

Ich begrüße den Unwillen der deutschen Öffentlichkeit über den Fall Rohrbach. Es ist ein sehr erfreuliches Symptom, daß das deutsche öffentliche Gewissen endlich auf die Gefahren aufmerksam geworden ist, die einem veralteten, undemokratischen und autoritären Justizsystem innewohnen.

Ich hoffe, daß dieser Unwille die Überprüfung eines anderen Falls der »Nachkriegs-Unrechtsprechung« auslösen wird, der lange Zeit treuen Freunden Deutschlands zu ernstlichen Befürchtungen Anlaß gab. Ein Fall, in dem nicht allein die Lokalpresse, sondern fast die ganze Presse der Bundesrepublik in einer nahezu zwei Jahre währenden Verleumdungskampagne dem Angeklagten sein Recht auf ein vorurteilsfreies Gericht absprach. In dem die richterlichen Autoritäten lange vor dem Verfahren Erklärungen herausgaben, die den Beklagten von vornherein benachteiligten - anstatt sich zu bemühen, ihm ein faires Verfahren zu sichern. In dem der Richterspruch, der den Angeklagten zu vier Jahren Zuchthausstrafe verurteilte, sich auf Argumente stützte, die mindestens ebenso widersprüchlich, unlogisch und voreingenommen waren wie die im Rohrbach-Urteil. Ein Rechtsspruch, gegen den keine Möglichkeit der Berufung bestand, weil durch eine verfassungsrechtliche Anomalität - die in keinem anderen »Rechtsstaat« eine Parallele findet - das höchste Gericht, das gegen den Angeklagten verhandelte, ein Gericht der ersten und letzten Instanz war. Ich beziehe mich natürlich auf den Fall des Dr. Otto John.

Lamarsh (England) SEFTON DELMER

Was bedeutet eigentlich die garstige Redewendung vom »Verarschen«, deren sich Herr (?) Heukamp in einer Schwurgerichtsverhandlung aparterweise zu bedienen beliebte? Indem umfangreichen Werk »Der Deutsche Wortschatz« von Dornseiff konnte ich darüber nichts finden, was mir insofern zu denken gibt, als Dornseiff bei der Auswahl von Worten und Redewendungen alles andere als zimperlich sein dürfte.

Eberbach (Neckar) DR. MED. E. BUMM

Delmer*

* Britischer Journalist, bis 1933 Deutschland-Korrespondent des »Daily Express«; im Zweiten Weltkrieg Leiter der alliierten Untergrund-Propaganda gegen Deutschland und Chef des »Soldatensenders Calais«. 1954 wurde Delmer in eine heftige Auseinandersetzung mit dem Bundesjustizministerium verwickelt, weil er die Unabhängigkeit der deutschen Rechtspflege anzweifelte.

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