Aderlass
Mit ärztlichen Attesten möchten sich bayrische Landtagsabgeordnete zusätzliche Pensionszahlungen sichern. Zwei Wochen vor dem Ende der Legislaturperiode ersuchen die CSU-Abgeordneten Willy Schauer und Georg Krauss sowie die SPD-MdL Josef Ruttmann und Hermann Ospald das Parlament um die Genehmigung, ihre Mandate aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig niederlegen zu dürfen. Grund für den plötzlichen Abgeordneten-Aderlaß der Bayern-Volksvertretung: Der »Invaliditäts-Paragraph« des vor zwei Jahren von Landtag genehmigten Versorgungswerks für Landtagsabgeordnete. Er garantiert Abgeordneten, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig ihr Mandat niederlegen und ihren früheren Beruf nicht mehr ausüben können, eine sofortige Monatsrente zwischen 1500 und 2250 Mark bis an ihr Lebensende. Normalerweise erhalten nur Abgeordnete, die mindestens acht Jahre im Bayerischen Landtag gesessen haben, vom 60. Lebensjahr an ein monatliches Altersruhegeld. Schauer, 47 (MdL seit 1958), Krauss, 55 (MdL seit 1962), und Ospald, 49 (MdL seit 1950), sind von ihren Parteien für die Landtagswahlen am 22. November nicht mehr aufgestellt worden. Ruttmann, 48 (MdL seit 1966), darf als Stadtoberamtmann wegen des »Inkompabilitätsgesetzes« (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat) nicht mehr kandidieren. Genehmigt das Bayern-Parlament in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch die Abschieds-Gesuche der vier MdL nicht, so stünde ihnen lediglich ein Überbrückungsgeld von maximal (bei Ospald) 50 000 Mark zu.